![]() ![]() ![]() ![]() Richtlinien über die Gewährung des Baukindergeldes der Gemeinde FichtenauEnde Förderzeitraum: 31.12.2011 !![]() In Kurzform: Die Gemeinde Fichtenau zahlt für jede Familie bzw. Alleinerziehende einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 € für jedes minderjährige Kind unter 16 Jahren in der Familie. Das Baukindergeld wird bei Bezug der neuen Wohnung oder des neuen Hauses ausgezahlt. Wichtig ist noch: Alle Personen müssen 5 Jahre in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben, sonst muss anteilig zurückgezahlt werden. Gemeinderat und Verwaltung freuen sich über jeden Antrag von Familien und solchen, die es noch werden wollen! Die vollständigen Richtlinien erhalten Sie hier ! ![]() KontaktFür weitere Fragen zu den Baumöglichkeiten steht das Team im Rathaus gerne zur Verfügung.
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