Fichtenau Freizeit und Familie auf der grünen Insel
 
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Fichtenau

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Richtlinien über die Gewährung des Baukindergeldes der Gemeinde Fichtenau

Ende Förderzeitraum: 31.12.2011 !

ClipBaukindergeld

In Kurzform: Die Gemeinde Fichtenau zahlt für jede Familie bzw. Alleinerziehende einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 € für jedes minderjährige Kind unter 16 Jahren in der Familie.
Egal, ob Sie ein Haus bauen, einen Bauplatz bei der Gemeinde erwerben, eine neue Eigentumswohnung kaufen oder eine Gebrauchtimmobilie in Fichtenau erwerben. Es gibt keine Einkommensprüfung.
Die Förderung kommt auch in Betracht bei Kindern, die noch bis zu drei Jahre nach dem Kauf oder Bau geboren werden.
Sie können das Baukindergeld schriftlich unter Vorlage der Baugenehmigung oder des notariellen Kaufvertrages beantragen, wenn die familiären Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Baukindergeld wird bei Bezug der neuen Wohnung oder des neuen Hauses ausgezahlt. Wichtig ist noch: Alle Personen müssen 5 Jahre in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben, sonst muss anteilig zurückgezahlt werden. Gemeinderat und Verwaltung freuen sich über jeden Antrag von Familien und solchen, die es noch werden wollen!

Die vollständigen Richtlinien erhalten Sie hier !

Weitere Informationen

Kontakt

Für weitere Fragen zu den Baumöglichkeiten steht das Team im Rathaus gerne zur Verfügung.