Biberbeauftragter: Gemeinde Fichtenau

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

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Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Biberbeauftragter

Biberberater der Gemeinde Fichtenau stellt sich vor

1. Wieso möchten Sie als Biberberater der Gemeinde Fichtenau tätig sein?
Oft bestimmt der Zufall das Leben, so habe ich auf der Suche nach der Ausschreibung zum Seefestcrosslauf auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau gelesen, dass ein Biberberater gesucht wird. Als Rentner habe ich noch etwas Zeit übrig und anstatt vor dem Fernseher zu sitzen, sehe ich dies als eine ganz interessante Aufgabe. Mein beruflicher Werdegang trägt auch zur Motivation bei, denn ich war mehrere Jahre als Berater für Schweine haltende Betriebe beschäftigt. Eine beratende Tätigkeit ist mir dadurch gut vertraut. Die Anfahrt nach Fichtenau ist nicht weit und dadurch auch zeitlich gut machbar. Meine Absicht ist, mich in das gesellschaftliche Zusammenleben im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Biberberater zum Wohle von Naturschutz und der Betroffenen einzubringen.

2. Was sind Ihrer Meinung nach die Aufgaben eines Biberberaters / Bibermanagers?
Meist funktioniert das Zusammenleben von Bibern und Menschen in unserer Kulturlandschaft ziemlich gut und problemlos. Das wird oft vergessen, weil naturgemäß die auftretenden Konflikte durch das Wirken des Bibers am und im Gewässer im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen. Dass es dabei mitunter sehr emotional zugehen kann, ist nur allzu menschlich. Genau hier setzt das Bibermanagement und auch mein Aufgabengebiet als Biberberater an. Es geht darum, Konflikte zwischen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und dem streng artengeschützten Biber im von beiden Seiten genutzten Lebens- und Wirtschaftsraum zu schlichten und zu einem Interessensausgleich beizutragen. Das Bibermanagement will einen pragmatischen und nachhaltigen Beitrag zur Lösung von Konflikten leisten. Dazu muss es sich natürlich im Rahmen der aktuellen rechtlichen Vorgaben bewegen. Viele Probleme können aber schon durch Präventionsmaßnahmen, bevor sie überhaupt entstehen, gelöst werden, z.B. indem Feldfrüchte durch Elektrozäune vor Biberfraß geschützt werden.

3. Fichtenau ist eine stark von den Auswirkungen des "Lebensraums Biber" betroffene Gemeinde. Gerade die Land- und Forstwirtschaft hat mit den Folgen, wie Überschwemmungen, abgenagten und gefällten Bäumen und Unterhöhlung der Randstreifen, zu kämpfen. Wie gedenken Sie, den Betroffenen / Geschädigten zu helfen? Welchen Handlungsspielraum bzw. welche Lösungsmöglichkeiten stehen einem Biberberater zur Verfügung, um Betroffenen und Geschädigten zu helfen?
Innerhalb der vergangenen 3 Wochen habe ich schon die meisten Weiher besucht und auch einige Problemfälle kennen gelernt. Fichtenau und Umgebung ist ein hochattraktiver Lebensraum für Biber. Wir haben hier noch viele naturnahe Lebensräume, die dem Biber zusagen: Viele Weiher mit Schilfgürtel oder Bäche mit einem entsprechenden Gehölzsaum entlang der Ufer. Dort, wo die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bis ganz nah an die Ufer der Gewässer reicht, kann es zu den angesprochenen Nutzungskonflikten kommen. Konflikte sollten nicht „in Eigenregie" von den Betroffenen versucht werden zu lösen. Meist ist es besser einen fachlich kundigen Ansprechpartner zu haben. So lassen sich im Einklang mit den geltenden Vorschriften gemeinsam Maßnahmen ergreifen, die in Zukunft Konflikte möglichst nachhaltig vermeiden oder zumindest deutlich entschärfen. Als ehrenamtlicher Biberberater bin ich unabhängig und kein Behördenvertreter, kenne aber den Weg zur Behörde und versuche diesen zu ebnen. Konfliktlösungen sollen nicht nur theoretisch, sondern vor allem praktisch erarbeitet und erprobt werden. Vielfach lassen sich Schäden schon durch einfache Mittel vermeiden - so schützen Drahthosen oder Verbissschutzmittel vor Verbiss an Gehölzen, sichern Drahtgeflechte gegen Einsturzgefahren an Teichrändern. Viele der schadensvorbeugenden Maßnahmen werden von den Landratsämtern bezuschusst.

4. Haben Sie Zukunftsvisionen zur Verbesserung der aktuellen Problemlage?
In unserer Kulturlandschaft lassen sich Nutzungskonflikte zwischen Biber und Mensch vermutlich nie ganz vermeiden. Eine erneute Ausrottung des Bibers ist in unserer heutigen Zeit sicherlich aber auch keine gesellschaftlich tragfähige Option. Schließlich gehören Biber in unsere Lebensräume, gerade wenn heute so viel über Biodiversität, Klimawandel, Artensterben usw. gesprochen wird. Daher müssen wir weiter lernen, mit dem Biber zu leben. Denn die Biber kommen mit uns und unserer Kulturlandschaft bestens zurecht. Wenn es uns gelänge, den Gewässern mehr Raum zu geben, mit der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, dort wo es geht, 10-20 Meter vom Ufer abzurücken, würden die meisten derzeitigen Biberkonflikte gar nicht bestehen. Mir ist natürlich klar, dass dies nicht überall so einfach möglich ist. Grundbesitzer und Landnutzer müssen ihre Flächen nutzen bzw. bewirtschaften können, denn schließlich sind Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft berechtigte Nutzungsinteressen. Aber genau deshalb gibt es ja ein Bibermanagement in Baden- Württemberg, zu dem die Biberberater als erste Ansprechpartner vor Ort gehören. Wir brauchen also ein Miteinander, um die aktuelle Problemlage zu verbessern! Daher wäre meine Zukunftsvision als Biberberater in der Gemeinde Fichtenau, dass wir auf sachlicher Ebene zu Kompromissen kommen, damit drohende oder aufgetretene Probleme gelöst werden. Inzwischen habe ich auch den „Werkzeugkasten“ des Biberberaters kennengelernt, er ist relativ gut bestückt. Es beginnt bei der Information und Beratung Betroffener und reicht bis zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen wie Baumschutzmaßnahmen oder Dammentfernung. Das Landratsamt unterstützt z.B. durch Material für Präventionsmaßnahmen, das kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und bei schwierigeren Fällen helfen die für das Bibermanagement Verantwortlichen des Landratsamtes in Schwäbisch Hall und des Regierungspräsidiums in Stuttgart weiter.

Kontaktieren Sie mich oder nehmen Sie mit mir Kontakt über die Gemeindeverwaltung Fichtenau auf, wenn ich Ihnen als ehrenamtlicher Biberberater weiterhelfen kann.

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