Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

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Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Neuigkeiten

Magisches Dreieck tagt in Dinkelsbühl

Artikel vom 24.10.2018

Die ärztliche Versorgung in den Städten und Kommunen stand bei der Arbeitssitzung im Magischen Dreieck auf dem Programm. Diskutiert wurde mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern und Baden-Württemberg.

Zu einer weiteren Arbeitssitzung des Magischen Dreiecks haben sich die Oberbürgermeister der drei großen Kreisstädte Crailsheim, Dinkelsbühl und Ellwangen zusammen mit den Bürgermeisterkollegen der elf Inliegergemeinden Ellenberg, Fichtenau, Jagstzell, Kreßberg, Mönchsroth, Schopfloch, Stimpfach, Stödtlen, Tannhausen, Wilburgstetten und Wört am Mittwoch, den 17.10.2017, im Rathaus in Dinkelsbühl getroffen.

Das Treffen begann zunächst mit einem Besichtigungstermin der Baustelle an der Ellwanger Straße. Herr Georg Habelt und Herr Thomas Meiser informierten über das dort kurz vor der Fertigstellung befindliche SEAT-Schulungszentrum, über das derzeit im Bau befindliche Hotel mit 350 Betten sowie das dort entstehende Parkhaus, den geplanten Kinokomplex sowie die auf dem Gelände ebenfalls vorgesehene Außenstelle der Landesfinanzschule des Freistaates Bayern. Dem schloss sich ein Baustellenrundgang der Bürgermeister über das gesamte Gelände an.

Anschließend wurde die Sitzung im Dinkelsbühler Rathaus fortgesetzt. Das zentrale Thema war hierbei die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum – ein Themenbereich der das gesamte Magische Dreieck gleichermaßen und grenzüberschreitend betrifft. Hierzu waren eigens Herr Dr. med. Erich Singer, Herr Dr. med. Ulrich Schwiersch und Herr Frank Eckart von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern sowie Herr Dr. med. Johannes Fechner von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nach Dinkelsbühl angereist.

Die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen wiesen auf die Altersstruktur der derzeit praktizierenden Ärzte hin und machten deutlich, dass es an medizinischem Nachwuchs fehlt und deshalb Nachbesetzungen häufig nicht mehr möglich sind. „Es fehlt hier schlicht und einfach an Nachwuchs“, so die Vertreter der KV`s einhellig.

Kernaussage war, dass sich die Bevölkerung darauf einstellen muss, dass in Zukunft weniger Ärzten verfügbar sind und Zentren bzw. Kooperationen von Ärzten noch mehr in den Mittelpunkt rücken werden. Die klassische Praxis mit einem Arzt, der so gut wie immer erreichbar ist, weicht immer mehr den Praxisgemeinschaften bzw. anderen Formen der Kooperation mit angestellten Ärzten und relativ festen Arbeitszeiten.

In Baden-Württemberg wird hierzu das sogenannte „Genossenschaftsmodell“ im Rahmen einer vom Land geförderten Machbarkeitsstudie untersucht. Bestandteil des Förderprogramms sind auch die baden-württembergischen Mitgliedsgemeinden des Magischen Dreiecks. Auch Überlegungen, dass Ärzte ein bis zweimal pro Woche vor Ort in kleinere Gemeinden kommen wurden angesprochen und diskutiert.

Für angehende Ärzte, die sich nach einem in Frage kommenden Ort für eine Niederlassung umsehen, sind mittlerweile ein „adäquater Job für den/die Partner/in, Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder und schulische Angebote vor Ort“ wichtige Kriterien für die Entscheidungsfindung.

Die Rathausvertreter und die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen tauschten sich ausgiebig aus und diskutierten ausführlich die Herausforderungen der Zukunft bei der ärztlichen Versorgung. Die Oberbürgermeister Dr. Grimmer, Dr. Hammer und Hilsenbek sowie die Bürgermeister/innen der Gemeinden waren sich einig, dass dies „ein enorm wichtiges Thema für alle Bewohner im Magischen Dreieck ist“ und zugleich „eine Herausforderung, die alle betrifft und an der man dran bleiben muss.“


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