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Gemeinde Fichtenau

Amtliche Bekanntmachung "Radweg Matzenbach-Wildenstein"

Artikel vom 14.06.2018

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
"Radweg Matzenbach-Wildenstein" in Fichtenau

Der Gemeinderat Fichtenau hat am 16.04.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Radweg Matzenbach-Wildenstein" in Fichtenau einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung vom 16.04.2018, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Den Kartenausschnitt finden Sie hier als Download (PDF-Datei)

Unter folgendem Link können Sie alle Unterlagen (auch Gutachen) herunterladen: https://cloud.lrasha.de/index.php/s/5bmdm1PciH4MEn3

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil

vom              11.06.2018 bis
einschließlich 11.07.2018 

im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu diesem Bebauungsplan sind verfügbar:

  • Untersuchung zur Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch. Die wesentlichen Inhalte sind: In der Eingriffsregelung werden die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft hinsichtlich ihres Bestandes untersucht und die Auswirkungen des Eingriffs auf diese Schutzgüter ermittelt. Besondere Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Um diese zu mindern und auszugleichen werden Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt.
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Die wesentlichen Inhalte sind: In der saP wurden streng geschützte Brutvögel und Fledermausarten untersucht. Im Untersuchungsgebiet konnten dabei insgesamt 30 Vogelarten nachgewiesen werden. Davon 19 Vogelarten brütend in 81 nachgewiesenen Revieren. Unter den 19 Arten mit Brutverdacht befinden sich 4 höhlenbrütende Arten (Blaumeise, Kleiber, Kohlmeise und Tannenmeise). Im straßennahen Bereich wurden bei der Untersuchung keine Höhlenbäume nachgewiesen.

In dem 20 m breiten Streifen östlich der Landesstraße stehen keine Habitatbäume, die größere Baumhöhlen aufweisen, die für Fledermäuse als Quartier geeignet wären.
Als Vermeidungsmaßnahmen wird der Zeitraum der Baufeldräumung einschränkt. Es kommt zu keinem Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG.

Dem Bebauungsplan ist ein Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen beigefügt. Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung)
  • Zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen
  • Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie  Nichtdurchführung der Planung
  • Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau eingestellt.

gez. Wagemann
Bürgermeisterin

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten