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Gemeinde Fichtenau

Zurückschneiden und Auslichten von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Artikel vom 09.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Eigentümer und Besitzer von Bäumen, Sträuchern, Hecken und sonstigem Pflanzenbewuchs nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, die Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt ist. Demnach müssen alle öffentlichen Verkehrsräume wie Straßen, Geh- und Radwege, aber auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Wege von jeglichem Bewuchs so freigeschnitten sein, dass keine Gefährdung oder Erschwernis für die Verkehrsteilnehmer besteht. Ebenso muss von den jeweiligen Grundstückseigentümern gewährleistet sein, dass Verkehrszeichen von privaten Grundstücken aus nicht so zugewachsen sind, das sie nicht mehr zu erkennen sind. An Straßen müssen folgende Lichträume freibleiben: - 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und über den Straßenbanketten, - 2,50 m über Rad- und Gehwegen, - 2,30 m über Gehwegen Bitte prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Bepflanzungen und schneiden Sie diese entsprechend zurück.

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