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Gemeinde Fichtenau

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gunzach" in Gunzach

Artikel vom 25.09.2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gunzach" in Gunzach

Der Gemeinderat Fichtenau hat am 24.07.2017 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gunzach" in Gunzach beschlossen, sowie am 16.04.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 04.09.2018, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen.

Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Den Kartenausschnitt finden Sie hier als Download (PDF-Datei)

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Lageplan und textlichen Festsetzungen
wird

vom 08.10.2018
bis einschließlich 08.11.2018

im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen mündlich zu Protokoll gegeben oder schriftlich im Rathaus eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Anja Wagemann Bürgermeisterin

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