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Gemeinde Fichtenau

Ausschankgenehmigung rechtzeitig einholen

Artikel vom 20.11.2016

Ausschankgenehmigung vor Veranstaltung beantragen

Bei allen Vereinsveranstaltungen mit Ausschank von Getränken oder dem Verkauf von Esswaren ist eine Gestattung nach dem Gaststättenrecht einzuholen ist. Diese muss rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beantragt werden. Ohne die Gestattung kann es bei polizeilichen Kontrollen ernste Schwierigkeiten geben. In jedem Fall wird ein Bußgeld fällig. Es könnte sogar die weitere Ausgabe von Speisen und Getränken eingestellt werden. Die Gemeindeverwaltung gibt die Gestattung nicht „automatisch“ heraus, sondern nur auf Antrag. Seit der Änderung der Gaststättenverordnung zum 29.11.2012 wurden die Sperrzeiten wie folgt festgelegt:In Fichtenau als staatlich anerkannter Erholungsort beginnt die Sperrzeit um 2.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.In der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus: Frau Lisa Zott
Rathaus
Hauptstraße 2
74579 Fichtenau
Telefonnummer: 07962 892-15
l.zott(@)fichtenau.de_______________
20.11.2016
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