Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2022 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Die von der Verbandsversammlung beschossene Nachtragshaushaltsatzung mit ihren Anlagen wurden gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 03.11.2022, Aktenzeichen L1.2-092.411 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung beschlossenen Nachtragshaushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans 2022
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von
Montag, 21.11.2022 bis einschließlich Dienstag, 29.11.2022
während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein, im Seiteneingang rechts neben dem Haupteingang des Rathauses, öffentlich aus.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird nachstehend veröffentlicht:
Nachtragshaushaltssatzung
des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
für das
Haushaltsjahr 2022
Auf Grund von § 5 Abs. 2 und § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 und § 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 26.10.2022 fol-gende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
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| bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge | Erhöhung um | Verminderung um | neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge |
1. | Ergebnishaushalt |
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1.1 | Ordentliche Erträge | 11.000 € | 39.000 € | 0 € | 50.000 € |
1.2 | Ordentliche Aufwendungen | 11.000 € | 39.000 € | 0 € | 50.000 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
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| bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge | Erhöhung um | Verminderung um | neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge |
2. | Finanzhaushalt |
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2.1 | Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.000 € | 39.000 € | 0 € | 50.000 € |
2.2 | Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.000 € | 39.000 € | 0 € | 50.000 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1. und 2.2) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.4 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.5 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.8 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.9 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittel-bestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Inves-titionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird wie bislang festgesetzt auf 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird wie bisher festgesetzt auf 0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie bisher festgesetzt auf 4.000 €
§ 5 Verbandsumlage
Die Umlage ist nach dem in § 9 der Verbandssatzung aufgestellten Beitragsschlüssel auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.
Die Verbandsumlage beträgt gem. § 9 der Verbandssatzung von bisher 11.000 € jetzt 50.000 €
Fichtenau, den 26.10.2022
Anja Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende