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Gemeinde Fichtenau

Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau

Artikel vom 26.02.2024

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Die von der Verbandsversammlung beschossene Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurden gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 16.02.2024, Aktenzeichen L1.2-092.411 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.

Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von

Montag, 11.03.2024 bis einschließlich Dienstag, 19.03.2024

während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein, im Zimmer 1.7 des Rathauses, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung 2024 wird nachstehend veröffentlicht:

Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von § 5 Abs. 2 und § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.10.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
 

1.

im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

 

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

45.000 €

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

45.000 €

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von

0 €

1.4

Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge von

0 €

1.5

Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen von

0 €

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0 €

2.

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

45.000 €

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

45.000 €

2.3
 

Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1. und 2.2) von

0 €

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0 €

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

0 €

2.6
 

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0 €

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von

0 €

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) von

0 €

2.10
 

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0 €

2.11
 

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf

0 €

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

 § 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

4.000 €

 § 5 Verbandsumlage

Die Umlage ist nach dem in § 9 der Verbandssatzung aufgestellten Beitragsschlüssel auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.

 

Die Verbandsumlage beträgt gem. § 9 der Verbandssatzung

45.000 €

 

Fichtenau, den 25.10.2023

Anja Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen