Wahlsystem
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Die Erststimme für die Wahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Nächste Bundestagswahl
Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, 24.09.2017 statt.
Wer ist wahlberechtigt?
- Deutsche im Sinne von Art. 116 GG,
- am Wahltag 18 Jahre oder älter,
- (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland,
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sowie
- im Ausland wohnende Deutsche auf Antrag.
Wer kann gewählt werden?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden zunächst zur einen Hälfte in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt (Erststimme), zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten. Die Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt damit mindestens 598. Diese Zahl kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.