Regelungen für den Zutritt zum Rathaus
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die 3G-Zutrittsbeschränkung für Besucherinnen und Besucher des Rathauses ist aufgehoben.
Das Rathaus ist zu den üblichen Dienstzeiten wieder geöffnet.
Eine Terminvereinbarung wird trotzdem empfohlen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Wir empfehlen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske zu tragen.
Übersicht der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Coronapandemie
Corona-Verordnung (CoronaVO) (Stand: 27. Juni 2022)
Corona-Verordnung Sport (wird zum 3. April 2022 aufgehoben)
Regelungen zu religiösen Veranstaltungen und Bestattungen (Stand: 23. Februar 2021)
Das Auswärtige Amt hat zur Einreise-Verordnung eine Übersicht bereit gestellt, mit der sich die meisten Fragen beantworten lassen. Diese finden Sie hier >>
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (Stand: 4. Juni 2022)
Corona-Verordnung Absonderung (Stand: 2. Mai 2022)
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (wird zum 3. April 2022 aufgehoben)
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq/.
Corona-Regeln auf einem Blick
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf einem Blick (gültig ab 2. Mai 2022) finden Sie hier in diesem Schaubild als PDF-Datei.
Muss ich in Quarantäne?
Die Regelungen dazu finden Sie in der aktuellen Corona-Verordnung Absonderung.
Falls Sie Ihre Quarantäne für Arztbesuche etc. unterbrechen müssen, benötigen Sie dafür nach der CoronaVO Absonderung jetzt keine separate Genehmigung der Gemeinde mehr.
Für Fragen zu Corona-Angelegenheiten melden Sie sich bitte:
bei der Gemeinde Fichtenau, Frau Grimm, Tel. 07962/892-19.
Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
Aktuelle Corona-Zahlen in Fichtenau
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 hatten wir in Fichtenau insgesamt 1683 Fälle zu verzeichnen.
aktueller Stand - Donnerstag, 30.06.2022, 15:21 Uhr - zum Coronavirus:
Im Landkreis Schwäbisch Hall haben wir seit dem Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 69.319 bestätigte Corona-Erkrankte.
340 Corona-Erkrankte aus dem Landkreis Schwäbisch Hall sind bisher an und mit Covid-19 verstorben.
68.351 Corona-Erkrankte sind inzwischen wieder gesundet.
Aktuell sind im Landkreis Schwäbisch Hall 628 Menschen nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert.
In den letzten 7 Tagen gab es im Landkreis Schwäbisch Hall 863 Neuinfektionen.
7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner: 436,2
Stand in den Kliniken
Im Klinikum Crailsheim befinden sich 5 positive Patienten.
Notfallnummer
Personen, die Kontakt mit einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren bitte das Gesundheitsamt des Landkreises Schwäbisch Hall unter 0791 755-7400 (Montag - Donnerstag, 9 - 16 Uhr, Freitag, 9 - 12 Uhr). - Stand: 13.08.2020
Weitere Informationen für Sie
Das Robert-Koch-Institut informiert tagesaktuell zum Thema Coronavirus
Eine sehr empfehlenswerte Seite ist auch
Das Landratsamt Schwäbisch Hall informiert auf seiner Internetseite
Informationen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwäbisch Hall
www.wfgsha.de/corona-virus.html