Aktuelle Corona-Zahlen in Fichtenau
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 hatten wir in Fichtenau insgesamt 119 Fälle zu verzeichnen.
Dies spiegelt den aktuellen Stand am 14.01.2020 wieder.
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
Alles auf einem Blick finden Sie hier in diesem Schaubild als PDF-Datei.
Muss ich in Quarantäne?
Diese Frage erleichtert Ihnen dieses Schaubild.
Falls Sie Ihre Quarantäne für Arztbesuche etc. unterbrechen müssen, benötigen Sie dafür nach der CoronaVO Absonderung jetzt keine separate Genehmigung der Gemeinde mehr.
Für Fragen zu Corona-Angelegenheiten melden Sie sich bitte:
bei der Gemeinde Fichtenau, Frau Grimm, Tel. 07962/892-19.
Im Zeitraum 28.12.2020 bis 31.12.2020 und 04.01.2021 und 05.01.2021 ist das Rathaus geschlossen. Für Corona-Angelegenheiten ist eine Notbereitschaft in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr unter 0173 6070272 eingerichtet.
Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
Übersicht der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Coronapandemie
Corona-Verordnung (CoronaVO) (Stand: 11. Januar 2021)
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Kindertagesstätten
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Es gibt noch weitere Corona-Verordnungen zu anderen Themen, die wir hier jedoch nicht verlinkt haben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq/.
Notfallnummer
Personen, die Kontakt mit einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren bitte das Gesundheitsamt des Landkreises Schwäbisch Hall unter 0791 755-7400 (Montag - Donnerstag, 9 - 16 Uhr, Freitag, 9 - 12 Uhr). - Stand: 13.08.2020
Regelungen und Maßnahmen in Fichtenau
Zugang zum Rathaus — Erledigung aller Verwaltungsangelegenheiten
Das komplette Rathausteam ist während der üblichen Dienstzeiten zur Erledigung der anfallenden Angelegenheiten wieder jeden Tag für Sie da. Allerdings muss aufgrund der weiterhin sehr hohen Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus der Zugang zum Rathaus der Gemeinde Fichtenau vorerst bis Ende Januar zentral gesteuert werden. Daher ist der freie Zugang zu den Büros der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktuell leider noch nicht möglich. In wichtigen und dringenden Angelegenheiten können Sie aber zu den regulären Öffnungszeiten jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin Kontakt aufnehmen oder per Mail um einen Rückruf bitten. Sollte die Angelegenheit nicht fernmündlich zu erledigen sein, kann auch ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden. In allen Fällen gilt es, den gebotenen Abstand zueinander einzuhalten. Bitte benutzen Sie (nach der vorherigen Terminabsprache) die Türklingel, Sie werden über unsere Sprechanlage angesprochen. Der Einlass erfolgt nur einzeln in den Windfang bzw. das Foyer des Rathauses. Bitte tragen Sie im Falle der persönlichen Vorsprache einen Mundschutz.
Vielen Dank.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihr Rathausteam
Schließung von gemeindeeigenen Einrichtungen - 16.12.2020
Schließung von gemeindeeigenen Einrichtungen
Die Turn- und Festhallen in Matzenbach und Unterdeufstetten einschl. Lehrschwimmbecken sind für den Sport- und Übungsbetrieb geschlossen (alle Vereinsaktivitäten, Sport, Musikproben, etc.)
Bücherei
Die Bücherei ist geschlossen.
Weitere Informationen für Sie
Das Robert-Koch-Institut informiert tagesaktuell zum Thema Coronavirus
Eine sehr empfehlenswerte Seite ist auch
Das Landratsamt Schwäbisch Hall informiert auf seiner Internetseite
Informationen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Schwäbisch Hall
www.wfgsha.de/corona-virus.html