Anträge zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Fichtenau
Gemeinsam mit dem Forum Energiedialog haben Verwaltung und Gemeinderat einen Kriterienkatalog als Richtlinie für Freiflächen-Photovoltaik-Vorhaben erstellt. In der Gemeinderatssitzung am 13.09.2021 war der Entwurf des Kriterienkatalogs durch das Forum Energiedialog öffentlich vorgestellt worden. Am 13.12.2021 beschloss der Gemeinderat die endgültige Fassung des Kriterienkatalogs.
Aufgrund dieses Kriterienkatalogs können nun in zweiter Runde Anträge zur Erstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet der Gemeinde Fichtenau gestellt werden.
Die Antragstellung ist möglich bis zum 16.09.2022. Anschließend wird sich der Gemeinderat mit den eingereichten Anträgen befassen. Danach kann ggf. das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan starten.
Bei Fragen zu einem Vorhaben wenden Sie sich bitte an das Ortsbauamt der Gemeinde Fichtenau (ortsbauamt@fichtenau.de oder 07962/892-22).
Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Fichtenau
Vorstellung der Projekte
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers, dass der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen soll, will und muss auch die Gemeinde Fichtenau einen Beitrag zur Klimaneutralität und den Minderungszielen des Klimaschutzgesetzes 2021 der BRD leisten.
Mit der Erstellung des Kriterienkatalogs hat die Gemeinde die Möglichkeit geschaffen, Freiflächenphotovoltaikanlagen bis zur einer Größe von insgesamt maximal 25 ha entsprechend den sonstigen Festsetzungen des Kriterienkataloges im Gemeindegebiet zu erstellen. Dieser Kriterienkatalog wurde in der Sitzung am 13.12.2021 durch den Gemeinderat beschlossen.
Anträge auf Erstellung eines Bebauungsplans konnten bis zum 14.01.2022 eingereicht werden. Es waren sechs Anträge eingegangen. Die Antragsteller konnten ihre Projekte in der Bauausschusssitzung am 17.01.2022 vorstellen.
In der öffentlichen Sitzung am 24.01.2022 stellte Bürgermeisterin Schmidt-Wagemann die eingegangenen Projektanträge dem Gemeinderat vor und informierte über die Ergebnisse der Vorberatung in der Bauausschusssitzung.
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat für drei Projekte unter dem Vorbehalt, dass innerhalb von 3 Monaten, also bis spätestens 30.04.2022, die Bestätigung eines Netzbetreibers vorzulegen ist. Es muss hervorgehen, dass der erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden kann. Des Weiteren wurde die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung verpflichtend gefordert.
Die drei genehmigten Projekte sind:
1. Firma W-I-N-D Energien GmbH, Jesinger Straße 52, 73230 Kirchheim unter Teck
Flurstücke Nrn. 1251, 1255 und 1283, Langer Berg, Krettenbach
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Die W-I-N-D Energien GmbH als Vorhabenträger plant die Entwicklung einer ca. 16 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Grundstücksflächen des Plangebietes werden derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die Flächen zählen gemäß des Energieatlasses Baden-Württemberg zu den benachteiligten Gebieten.
Innerhalb des Vorhabenstandortes soll eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage in aufgeständerter Bauweise sowie die dazugehörigen Betriebsgebäude (Wechselrichter, Trafostation) errichtet werden.
In der Gemeinderatsitzung am 21.02.2022 wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Langer Berg“ beschlossen.
2. Firma AQWISO GmbH, Gotzinger Straße 8, 81371 München
Flurstücke Nrn. 1056/1, Brückfeld, und Nr. 1031, Spitzenfeld, Krettenbach
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Die Firma AQWISO plant den Bau einer 7,19 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage. Es handelt sich hierbei um benachteiligte, landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen bzw. Grünland mit zum Teil ertragsschwachen Böden, die weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Die Flächen zählen gemäß des Energieatlasses Baden-Württemberg zu den benachteiligten Gebieten. Das Plangebiet erstreckt sich im südöstlichen Bereich von Krettenbach und westlich der Bundesautobahn A7.
Innerhalb des Vorhabenstandortes soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf gerammten Stahlpfosten sowie eine Trafostation und sieben Stringwechselrichter erstellt werden.
3. ZMT F. Österlein GmbH, Hirtenweg 7, 74579 Fichtenau
Flurstück Nr. 1173/1, Sandäcker, Wäldershub
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Die ZMT Österlein GmbH plant den Bau einer 9.702 m² großen Freiflächenphotovoltaikanlage. Es handelt sich hierbei um benachteiligte, landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Fläche zählt gemäß des Energieatlasses Baden-Württemberg zu den benachteiligten Gebieten. Das Plangebiet befindet sich zwischen Wäldershub, Großenhub und Fichtenhof.
Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Fichtenau ist fertiggestellt
Gemeinsam mit dem Forum Energiedialog haben Verwaltung und Gemeinderat einen Kriterienkatalog als Richtlinie für Freiflächen-Photovoltaik-Vorhaben erstellt. In der Gemeinderatssitzung am 13.09.2021 war der Entwurf des Kriterienkatalogs durch das Forum Energiedialog öffentlich vorgestellt worden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im November wurden noch ein paar Punkte konkretisiert. Am 13.12.2021 beschloss der Gemeinderat die endgültige Fassung des Kriterienkatalogs. Aufgrund dieses Kriterienkatalogs können nun Anträge zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet der Gemeinde Fichtenau gestellt werden.
Die Antragstellung ist möglich bis zum 14.01.2022. Anschließend wird sich der Gemeinderat mit den eingereichten Anträgen befassen. Danach kann ggf. das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan starten.
Ein weiterer Stichtag zum Einreichen von Anträgen ist für den September 2022 vorgesehen. Der genaue Stichtag wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.
Bei Fragen zu einem Vorhaben wenden Sie sich bitte an das Ortsbauamt der Gemeinde Fichtenau (ortsbauamt@fichtenau.de oder 07962/892-22).