Absonderungsbescheinigung beantragen
Achtung: Aufgrund der Corona Verordnung Absonderung vom 02. Mai 2022 gilt: Für Personen, die sich ab dem 03. Mai 2022 abgesondert haben, wird keine Bescheinigung mehr erstellt.
Dies ergibt sich aus den Übergangsvorschriften des § 8.
Sie sind positiv getestet worden oder hatten engen Kontakt zu einer infizierten Person? Dann können Sie eine Bescheinigung anfordern, die Ihnen die Pflicht zur Isolation über den erforderlichen Zeitraum bestätigt, wenn diese vor dem 03.05.2022 bestand.
Durch die Änderung der CoronaVO‐Absonderung werden Bescheinigungen über die Absonderungspflicht (Quarantäne bzw. Isolation) nur noch auf Antrag ausgestellt.
Hinweise zur Antragsstellung:
Antragstellung auf Absonderungsbescheinigung bei „Freitestung“ ist nur mit negativem Testergebnis möglich. Dieses Testergebnis ist dem Antrag beizufügen. Ohne dieses Testergebnis kann keine verkürzte Quarantäne bestätigt werden.
Beachten Sie Ihren Wohnort! Wir können nur Absonderungsbescheinigungen für Personen die in Fichtenau (mit Hauptwohnsitz) wohnen erstellen. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde.
Bitte senden Sie uns Ihre Anträge und Bestätigungen immer komplett, und nicht in mehreren Teilen. Dies verzögert die Bearbeitung Ihres Antrages!
Voraussetzungen
Die antragstellende Person befand sich als
- Positiv gesteste Person
- Kontaktperson
- Haushaltsangehöriger
in häuslicher Quarantäne.
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (pdf-Datei)
- negatives Testergebnis eines PCR‐ oder Schnelltests des Antragstellenden
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Gemeinde Fichtenau
Hauptamt
Hauptstraße 2
74579 Fichtenau-Wildenstein
E-Mail: hauptamt(@)fichtenau.de