Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Wertstoffhöfe und Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt werden wieder geöffnet

Artikel vom 11.05.2020

Wieder ein Schritt in Richtung Normalität. Ab dem 18. Mai werden im Landkreis Schwäbisch Hall alle Wertstoffhöfe und Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt zu den üblichen Zeiten geöffnet. Landrat Gerhard Bauer konnte diese Entscheidung treffen, weil ab diesem Zeitpunkt das notwendige Betriebspersonal zur Verfügung steht. Dies wurde mit Neueinstellungen und einer Verringerung des Personaleinsatzes auf den einzelnen Anlagen durch den Verzicht auf die Eingangskontrollen erreicht.

Das geänderte Betriebskonzept ohne die Eingangskontrollen setzt voraus, dass die Anlieferer Alltagsmasken oder andere Mund-Nasen-Bedeckungen auf den Entsorgungsanlagen tragen und zudem der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten. „Die Masken- und Abstandspflicht liegen im eigenen Interesse jedes Bürgers und sind zum Schutz unseres Personals erforderlich“, teilt Landrat Bauer mit. Wer keine Maske trägt, werde nicht weggeschickt, sondern kann den Mundschutz auf den Wertstoffhöfen und Sammelplätzen für 1,00 Euro erwerben.

Um Verzögerungen bei der Entsorgung zu vermeiden, ist wichtig, dass sich die Anlieferer an die Verkehrsführung halten. Nach den bisherigen Erfahrungen ist der Andrang an den ersten Öffnungstagen besonders groß und muss deshalb mit Wartezeiten gerechnet werden. Schneller funktioniert das Entladen und Entsorgen, wenn die Wertstoffe und das Grüngut zuhause vorsortiert wird. Das Personal auf den Entsorgungsanlagen darf wegen der Ansteckungsgefahr nicht mithelfen. Dafür bittet Landrat Bauer um Verständnis.

Info:
Die Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen stehen im Abfallkalender und im Internet unter www.abfall-sha.de. Die Abfall-App kann unter www.lrasha.de/abfall-ios oder www.lrasha.de/abfall-android heruntergeladen werden. Die Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt in Schwäbisch Hall-Bibersfeld und Schwäbisch Hall-Sulzdorf, Bucher Hölzle, die von der Stadt Schwäbisch Hall betrieben werden, sind weiterhin geschlossen

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