Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langer Berg" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Artikel vom 30.05.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanvorentwurf sowie des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Fichtenau hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaik Freiflächenanlage Langer Berg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Einleitung der parallelen Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaik Freiflächenanlage Langer Berg" jeweils mit Stand vom 11.04.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2022 gebilligt. Weiterhin wurde in der Sitzung vom 23.05.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge-mäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 11.04.2022 ist hier im Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen. Ziel ist es, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der BRD erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.

Um eine koordinierte Flächenentwicklung zu gewährleisten wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter auch die benachteiligten Gebiete gemäß dem Energieatlas Baden-Württemberg (EEG 2021 § 3 Nr. 7).

Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die W-I-N-D Energien GmbH als Vorhabenträger die Entwicklung einer ca. 16 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurstücken Nr. 1255, 1251 und 1283 im Gemeindegebiet Fichtenau.

Kernziel der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, um einen Beitrag zur Klimaneutralität und den Minderungszielen des Klima-schutzgesetzes 2021 der BRD zu leisten.

Die Grundstücksflächen des Plangebietes werden derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die Flächen zählen gemäß des Energieatlas Baden-Württemberg zu den benachteiligten Gebieten.

Der Vorhabenstandort befindet sich südlich des Ortsteils Krettenbach, westlich der Autobahn A7.

Der westliche Teilbereich des Plangebietes wird von den bestehenden Waldflächen umschlossen. Der östliche Teilbereich des Vorhabenstandortes schließt an die freie landwirtschaftlich intensiv genutzte Feldflur an.

Südlich des innerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Grundstückes Nr. 1283 schließt das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.27.073 Rotbachtal mit Seitentälern an.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 1255, 1251 und 1283 mit einer Größe von ca. 16 ha. Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz und können vom Vorhabenträger über die Dauer der Nutzung der Photovoltaik-Freiflächenanlage vom Grundstückseigentümer gepachtet werden.

Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen Information

Verfasser

Themen

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

 

Büro für Stadtplanung Zint und Häußler GmbH, Neu-Ulm, Stand 11.04.2022

Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter.

 

Zwischenbericht, Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG

Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Neu-Ulm, Stand 10.04.2022

Aussagen zum Untersuchungsprogramm und bisherige Ergebnisse zu den Arten Fledermäuse, Brutvögel und Reptilien

 

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf des vorhabenbezoge-nen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 11.04.2022 wird in der Zeit vom

Dienstag, 07. Juni 2022 bis einschließlich Donnerstag, 07. Juli 2022

im Rathaus der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, im Vorbau zum Sozialraum,

öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebau-ungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung auf der Inter-netseite der Gemeinde Fichtenau unter www.fichtenau.de/index.php zur Einsicht bereit.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Gemeinde Fichtenau
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

Infobereiche