Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

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Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Neuigkeiten

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Gewerbegebiet Neustädtlein Erweiterung, 1. Änderung" in Fichtenau-Neustädtlein

Artikel vom 29.09.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Der Gemeinderat Fichtenau hat am 26.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Neustädtlein Erweiterung, 1. Änderung" in Fichtenau-Neustädtlein einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung vom 26.09.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Hier finden Sie den Kartenausschnitt als PDF-Datei (PDF-Datei)

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil

vom 17.10.2022
bis einschließlich 17.11.2022

im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Themenblöcke wurden dabei angesprochen:

  • Prüfung Lage in Biotopverbundsfläche:
    Flächen des Landesweiten Biotopverbundes werden weder direkt überplant, noch werden sie randlich durch die Planung negativ beeinträchtigt.
  • Betroffenheit FFH-Gebiet „Rotachtal“:
    Das FFH-Gebiet „Rotachtal“ liegt südlich, außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes. Eine FFH-Vorprüfung wurde erstellt. Es ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen des FFH Gebietes.
  • Außerhalb des Geltungsbereiches liegende die gesetzlich geschützten Biotope „Schilfröhricht an der A7 SW Neustädtlein“, „Erlenwald Schülesklinge SW Neustädtlein“ und „Röhricht und Nasswiesen südwestlich Neustädtlein“:
    Zum Schutz dieser Biotope werden Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu diesem Bebauungsplan sind verfügbar:

  • Untersuchung zur Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch.
    Die wesentlichen Inhalte sind:
    In der Eingriffsregelung wurden die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume, Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft hinsichtlich ihres Bestandes untersucht und die Auswirkungen des Eingriffs auf diese Schutzgüter ermittelt. Die untersuchten Schutzgüter Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sind nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Besondere Auswirkungen hat das Vorhaben auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Um diese zu mindern und auszugleichen werden Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich im Bebauungsplan und zum Ausgleich externe Maßnahmen festgesetzt.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    Die wesentlichen Inhalte sind:
    In der saP wurden streng geschützte Brutvögel, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Sumpfschrecke untersucht.

Brutvögel:
Innerhalb sowie direkt angrenzend an den geplanten Geltungsbereich wurden 5 Reviere festgestellt. Es handelt sich um je ein Revier des Hausrotschwanzes, eine Goldammer, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke sowie eine Klappergrasmücke. Die Goldammer und die Klappergrasmücke stehen auf der Vorwarnliste.

Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Brutvögel durch den geplanten Bebauungsplan.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling:
Innerhalb des Geltungsbereiches des geplanten Bebauungsplanes befindet sich im Nordosten ein kleiner Bereich. Hier wurde auch der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling kartiert. Die Bereiche, die im direkten Anschluss an den Geltungsbereich sowie geringfügig innerhalb des Geltungsbereichs als Lebensraumstätte des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling kartiert wurden, sind durch die Planung nicht betroffen, da die Grünflächen unverändert beibehalten werden.

Sumpfschrecke
Die Sumpfschrecke wurde entlang des Rotbaches im Bereich der dort vorhandenen Nasswiesen sowie in den Übergangsbereichen gefunden. Das Vorkommen befindet sich jedoch außerhalb des geplanten Geltungsbereiches und bleibt von der Planung unberührt.

  • FFH-Vorprüfung
    Die wesentlichen Inhalte sind:
    Die FFH-Vorprüfung beschreibt die zu erwartenden Wirkungen auf Arten und Lebensräume, die von der Planung betroffen sein könnten. Es werden dabei bau-, betriebs- und anlagenbedingte Wirkungen gesondert betrachtet. Für Arten und Lebensräume, auf die eine Wirkung prognostiziert wird, werden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen, sodass die Planung verträglich mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete ist.

Dem Bebauungsplan ist ein Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen beigefügt.
Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung)
  • Zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen
  • Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten
  • Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Nähe zum FFH-Gebiet „Rotachtal“, geschützte Biotope, Artenschutz), Fläche, Boden, Wasser (Wasserschutzgebiet „WSG im Rotachtal“ Zone IIIB), Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

gez. Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

 

Hier finden Sie die ausgelegten Unterlagen als PDF-Datei:

saP_GE Neustadtlein_1te_Anderung (PDF-Datei)
6351-Planteil-Auslegung (PDF-Datei)
6351-Schriftteil Anhang 1-Auslegung (PDF-Datei)
6351-Schriftteil Anhang 2-Auslegung (PDF-Datei)
6351-Schriftteil Anhang 3-Auslegung (PDF-Datei)
6351-Schriftteil Anhang 3-FA00001-Auslegung (PDF-Datei)
6351-Schriftteil Anhang 3-Übersichtsplan-Auslegung (PDF-Datei)
6351-Schriftteil Anhang 4-Auslegung (PDF-Datei)
 

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