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Gemeinde Fichtenau

Projektförderung im Regionalbudget LEADER-Jagstregion startet

Artikel vom 12.11.2019

Ganz im Sinne des Sprichwortes „neues Jahr – neues Glück“ ermöglicht das Regionalbudget, welches im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in Baden-Württemberg umgesetzt wird, ab 2020 neue Fördermöglichkeiten in der LEADER-Jagstregion.

Über das Regionalbudget werden Kleinprojekte bis maximal 20.000 € Nettokosten mit einer attraktiven Förderung von 80 % unterstützt. Das Ziel des Regionalbudgets ist, die Infrastruktur und die Lebensqualität ländlicher Gebiete durch kleine Maßnahmen zu stärken.

Interessenten können sich ab sofort mit ihrer Kleinprojektidee für das Jahr 2020 an das Regionalmanagement der Jagstregion wenden und einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass die Projektvorhaben innerhalb der Jagstregion umgesetzt werden und sich einem der insgesamt fünf Förderbereiche zuordnen lassen können. Gefördert werden Investitionen zur Dorfentwicklung, in ländliche Infrastruktur oder zur Grundversorgung auf dem Land. Das Regionalbudget zielt auf die Förderung von Investitionen ab, wobei z. B. Ausrüstungskosten oder kleinere Baumaßnahmen beantragt werden können. So sind beispielsweise Förderungen für kleine Dorfverschönerungen, wie die Gestaltung von Dorftreffpunkten, Straßen, Wegen oder Freiflächen denkbar. Auch der Umbau oder die Einrichtung von Vereinsheimen, Grundversorgern oder anderen öffentlichen Gebäuden kann gefördert werden. Weiter können Tourismusprojekte wie Lehr-, Natur- und Erlebnispfade, der Ausbau von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätzen, Bike- und Skateparks oder auch die Erschließung von kulturellen Denkmälern einen Zuschuss erhalten.

Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen, Landwirten oder Privatpersonen eingereicht werden. Das Regionalmanagement begleitet Projektträger gerne bei der Antragstellung und steht beratend zur Seite. Einreichungsfrist für Anträge ist der 18. Februar 2020.

Förderfähige Kleinprojektvorhaben werden im Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion beraten und anhand eines festgelegten Bewertungsmaßstabs ausgewählt. Das Entscheidungsgremium tagt voraussichtlich am 18. März 2020. Nach einem positiven Beschluss wird ein Fördervertrag zwischen dem Antragsteller und dem LEADER-Verein der Jagstregion geschlossen und das Projekt kann in die Umsetzung gehen. Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder, sodass Antragsteller ihr Projekt spätestens bis 15. Oktober zum Abschluss bringen müssen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Einreichung eines Zahlungsantrags zum Jahresende 2020.

Bei Fragen steht Regionalmanagement gerne zur Verfügung und ist unter der Tel. 07967 9000 10 oder unter info@jagstregion.de zu erreichen. Zögern Sie nicht und reichen Sie Ihre Projektidee zur Stärkung des ländlichen Raums ein.

Kurzübersicht zum Projektaufruf im Regionalbudget 2020:

  • Stichtag zum Vorbringen von Projektanträgen: Dienstag, 18. Februar 2020, 23:59 Uhr
  • Voraussichtlicher Sitzungstermin des Auswahlgremiums: Mittwoch, 18. März 2020
  • Adresse für das Einreichen von Kleinprojektanträgen und Beratung zur Projektidee: LEADER-Geschäftsstelle Jagstregion, Haller Straße 15, 73494 Rosenberg
  • Förderbereiche: Pläne zur Entwicklung ländlicher Gemeinden | Dorfentwicklung | Infrastrukturmaßnahmen, angepasst an den ländlichen Charakter | Kleinstunternehmen der Grundversorgung | Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Auswahlkriterien: Das Entscheidungsgremium wendet festgelegte Projektauswahlkriterien im Rahmen des Förderentscheids an. Diese sind öffentlich zugänglich unter www.jagstregion.de/downloads
http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten