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Gemeinde Fichtenau

Wirksamkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung"

Artikel vom 16.07.2021

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Wirksamkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplanes
"Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung"

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat den von dem Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau am 24.02.20021 in öffentlicher Sitzung beschlossenen sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung" mit Erlass vom 21.06.2021 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Maßgebend ist der sachliche Teilflächennutzungsplan mit Begründung und Kartenteil in der Fassung vom 24.02.2021, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Jeder kann den sachlichen Teilflächennutzungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei den Bürgermeisterämtern Fichtenau und Kreßberg während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Gemeindeverwaltungsverbandes geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

gez. Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende

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