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Gemeinde Fichtenau

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2022 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau

Artikel vom 15.11.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Die von der Verbandsversammlung beschossene Nachtragshaushaltsatzung mit ihren Anlagen wurden gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 03.11.2022, Aktenzeichen L1.2-092.411 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung beschlossenen Nachtragshaushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.

Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans 2022

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von

Montag, 21.11.2022 bis einschließlich Dienstag, 29.11.2022

während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein, im Seiteneingang rechts neben dem Haupteingang des Rathauses, öffentlich aus.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird nachstehend veröffentlicht:

Nachtragshaushaltssatzung
des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau

für das
Haushaltsjahr 2022

Auf Grund von § 5 Abs. 2 und § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 und § 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 26.10.2022 fol-gende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge

Erhöhung um

Verminderung um

neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge

1.

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

1.1

Ordentliche Erträge

11.000 €

39.000 €

0 €

50.000 €

1.2

Ordentliche Aufwendungen

11.000 €

39.000 €

0 €

50.000 €

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2)

0 €

0 €

0 €

0 €

1.4

Außerordentliche Erträge

0 €

0 €

0 €

0 €

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0 €

0 €

0 €

0 €

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5)

0 €

0 €

0 €

0 €

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge

Erhöhung um

Verminderung um

neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge

2.

Finanzhaushalt

 

 

 

 

2.1

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.000 €

39.000 €

0 €

50.000 €

2.2

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.000 €

39.000 €

0 €

50.000 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1. und 2.2)

0 €

0 €

0 €

0 €

2.4

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

0 €

0 €

0 €

2.5

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

0 €

0 €

0 €

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

0 €

0 €

0 €

0 €

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

0 €

0 €

0 €

0 €

2.8

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

0 €

0 €

2.9

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

0 €

0 €

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

0 €

0 €

0 €

0 €

2.11

Änderung des Finanzierungsmittel-bestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10)

0 €

0 €

0 €

0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Inves-titionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird wie bislang festgesetzt auf 0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird wie bisher festgesetzt auf 0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie bisher festgesetzt auf 4.000 €

§ 5 Verbandsumlage

Die Umlage ist nach dem in § 9 der Verbandssatzung aufgestellten Beitragsschlüssel auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.

Die Verbandsumlage beträgt gem. § 9 der Verbandssatzung von bisher 11.000 € jetzt 50.000 €

 

Fichtenau, den 26.10.2022

 

Anja Schmidt-Wagemann
Verbandsvorsitzende

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten