Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 des Gemeindeverwaltungsverbandes Fichtenau
Die Gesetzmäßigkeit der in der Verbandversammlung am 26.11.2018 erlassenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist vom Landratsamt Schwäbisch Hall mit Erlass vom 09.01.2019 bestätigt worden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 sind vom 28.01.2019 bis 05.02.2019 während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Fichtenau im Rathaus in Fichtenau-Wildenstein (Zimmer 1.7) zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die Haushaltssatzung 2019 wird nachstehend veröffentlicht:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund der Verbandssatzung (§ 5 Abs. 5) hat die Verbandsversammlung am 26.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
- § 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 21.000 EUR
davon
im Verwaltungshaushalt 21.000 EUR
im Vermögenshaushalt 0 EUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen 0 EUR
- § 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 4.200 EUR festgesetzt.
- § 3 Verbandsumlage
Die Umlage ist nach dem in § 9 der Verbandssatzung aufgestellten Beitragsschlüssel auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.
Die Verbandsumlage beträgt gem. § 9 der Verbandssatzung 21.000 EUR .
Fichtenau, den 26.11.2018
gez.
Anja Wagemann
Verbandsvorsitzende