Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Frisches Logo und Fichtenauer Momente vorgestellt

Artikel vom 30.05.2017

Mit einem Logo-Redesign startet die Gemeinde Fichtenau in eine neue Qualität ihres Außenauftritts. Die Dachmarke „Fichtenauer Momente“ wird für alle Veranstaltungen eingeführt.

„Fichtenau – viel Raum zum Leben“ verspricht das neue Logo, das Bürgermeisterin Anja Wagemann am Montag im Gemeinderat vorgestellt hat. Über dem Schriftzug ist das Signet aus den vier grünen Blättern, die im Quadrat angeordnet sind, zu erkennen, mit denen schon das ursprüngliche Logo aus dem Jahr 1994 geschmückt war. Die Unterzeile „viel Raum zum Leben“ kann je nach Thema andere Worte enthalten und harmoniert mit dem grünen Signet, das oberhalb des Gemeindenamens platziert ist. „Das Logo ist in die Jahre gekommen und es fehlte an der einheitlichen Verwendung der Marke“, nennt Wagemann als einen Grund, weshalb ein Redesign vorgenommen wurde.

Besonders auffällig ist die Veränderung im Bereich der geplanten Publikationen. Die bisherigen Flyer und Plakate haben sich seit 1994 praktisch nicht verändert und entsprechen nicht den heutigen Ansprüchen an Werbematerialien für Veranstaltungen.

Fichtenauer Momente

Alle Veranstaltungen der Gemeinde werden künftig unter der Dachmarke „Fichtenauer Momente“ beworben. Der Gedanke, der dahinter steckt: Der Mensch sucht in einer schnellen Welt voller Veränderungen und Neuerungen Halt. Stabilität findet man nicht nur in der Familie, sondern auch in der Gemeinde. Einem großen Kreis, in dem Rücksicht genommen, Tradition zusammen erlebt und Geschichte geschrieben wird. Zusammen feiern und lachen: Emotionen zulassen – das geht am besten gemeinsam. Laue Sommerabende am See, Unterhaltung für die Kleinen und Großen unter den funkelnden Sternen Fichtenaus oder lieber eine ulkige Theatervorführung, den Klängen des Chors lauschen oder die Kunstfertigkeit der Kreativen betrachten? Eben Momente zum Innehalten! Fichtenauer Momente.

Bereits die Plakate und Flyer zum Fest am See im Juli werden im neuen Erscheinungsbild herausgebracht. Die Motive zeigen dabei „Momentaufnahmen“ und werden der Veranstaltung, die selbst auch mit einigen Neuerungen aufwartet, mehr als gerecht.

In den nächsten Wochen sollen weitere Elemente des Corporate Designs gemeinsam mit der örtlichen Kommunikationsagentur Lehanka entwickelt und nach und nach in den Publikationen und auch im Schriftverkehr der Gemeinde umgesetzt werden.

Eine der ersten Gemeinden mit Logo

Bereits 1994, als bei den meisten Gemeinden Corporate Design noch kein Thema war, trat Fichtenau mit einem Logo auf. Die vier Blätter, angeordnet im Quadrat, stehen für die vier ehemals selbstständigen Gemeinden Lautenbach, Matzenbach, Unterdeufstetten und Wildenstein. Der grüne Farbton sollte auf die grüne Wälder- und Wiesengemeinde hinweisen. Nach 23 Jahren wurde das Logo jetzt modernisiert und erscheint in einem frischeren Grün und der Schriftzug „Fichtenau“ tritt mehr in den Vordergrund.

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30.05.2017

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