Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

Einwilligungshinweis

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Der Landkreis Schwäbisch Hall und die Gemeinde Fichtenau radeln für ein gutes Klima!

Artikel vom 15.09.2020

Vom 28.September bis 18. Oktober in die Pedale treten und Fahrradkilometer sammeln

Vom 28. September bis 18. Oktober 2020 nimmt der Landkreis Schwäbisch Hall zum zweiten Mal am Wettbewerb STADTRADELN teil und die Gemeinde Fichtenau unterstützt die Aktion mit einem eigenen Team. Auch in diesem Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, mitzumachen und zu erleben, wie einfach und praktisch Radfahren im Alltag ist. „Das Fahrrad ist das Verkehrsmittel der Stunde. Abstandsregeln lassen sich im Fahrradsattel gut einhalten“, erklärt die Klimaschutzmanagerin des Landkreises Caroline Schöner. „Für den täglichen Arbeitsweg oder den Weg zur Schule ist das Radfahren gerade die perfekte Fortbewegungsmöglichkeit, um den goldenen Herbst zu genießen– wer sich morgens den frischen Gegenwind um die Nase wehen lässt, startet nicht nur fitter, sondern auch entspannter in den Tag.“

Das eigene Team im virtuellen Ranking nach oben bringen

Beim STADTRADELN können alle Menschen mitmachen, die im Landkreis Schwäbisch Hall wohnen, arbeiten, eine (Hoch)-Schule besuchen oder einem Verein angehören. Ziel der Aktion ist es, möglichst viele Alltagswege mit dem Fahrrad zurückzulegen und das eigene Team im virtuellen Ranking nach oben zu bringen. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen – jede noch so kurze Strecke zählt. Die Kilometer können auf www.stadtradeln.de eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App erfasst werden. „Mit dem STADTRADELN stärken wir auch das Gemeinschaftsgefühl“, erklärt Landrat Gerhard Bauer. „Denn obwohl jede und jeder für sich fährt, zählt am Ende die Gemeinschaftsleistung des virtuellen Teams beziehungsweise der Kommune.“

Die Anmeldung ist ab sofort und während des gesamten Aktionszeitraums vom 28. September bis 18. Oktober unter www.stadtradeln.de/landkreis-schwaebisch-hall möglich. Radelnde können sich entweder einem der vielen „Offenen Teams“ anschließen oder ein eigenes Team gründen, z.B. für die Firma, die Schulklasse, den Verein oder die Familie. Am Ende der Aktion werden die radaktivsten Teams und die Einzelperson mit den meisten Kilometern prämiert. Unter allen Teilnehmenden werden außerdem Gutscheine von lokalen Fahrradhändlern verlost.

Parallel zum STADTRADELN läuft noch bis zum 18. Oktober die RadSCHNITZELJAGD. Bei der Fährtensuche im Fahrradsattel durch den Landkreis kann jeder mitmachen. Auch hier werden unter allen Teilnehmenden Gutscheine von lokalen Fahrradhändlern verlost. Weitere Infos zur RadSCHNITZELJAGD gibt es hier: www.hohenlohe-schwaebischhall.de

Die Teilnahme an beiden Aktionen ist kostenfrei. Unterstützt werden die Aktionen durch die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.

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