Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

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    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Neuigkeiten

Zum Jahreswechsel - Anja Wagemann, Bürgermeisterin

Artikel vom 22.12.2017

Zum Jahreswechsel

Wenn du am Ende eines Jahres zurückblickst,
wirst du sehen, dass sich vieles ereignet hat
und doch sind nur die Dinge geblieben,
die wirklich zählen. Janine Weger

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist Weihnachtszeit. Zeit innezuhalten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen – mit allen Höhen und Tiefen.

Wieder hat sich einiges in unserer Gemeinde getan. Ein Thema, das wir nun letztendlich auf den Weg bringen konnten, war das interkommunale Gewerbegebiet mit der Gemeinde Kreßberg; hier konnte eine Einigung über eine paritätische Beteiligung beider Gemeinden (50:50) gefunden und somit der Beschluss für die Gründung eines neuen Zweckverbands gefasst werden.

Einen Erfolg konnten wir auch hinsichtlich des Radwegs „Wildenstein-Matzenbach“ verzeichnen. So konnte eine Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg unterzeichnet werden, in der die Schaffung des Radwegs und die vom Land zugesagte Kostenübernahme geregelt ist.

An der Schnepfenstange in Wildenstein entstand der neue Penny-Markt, der am 13.07.2017 seine Pforten öffnete.

Die Breitband- und Gaserschließung im südlichen Gemeindegebiet schreitet voran und wird uns auch noch die nächsten 3 Jahre beschäftigen. Im kommenden Jahr wird die Betreibersuche erfolgen. Das Gasnetz konnte im November dort, wo bereits Leitungen verlegt und Hausanschlüsse geschaffen wurden, in Betrieb genommen werden. Dies feierten wir gemeinsam mit der EnBW ODR AG, den beteiligten Baufirmen sowie mit der Bürgerschaft im Rahmen des „Fests der ersten Flamme“. Im nördlichen Gemeindegebiet erfolgte die Kollokation (Glasfaser bis zum Verteilerkasten und weiterhin Kupferdrähte bis zum Haus) in den Ortsteilen Wäldershub, Großenhub, Neustädtlein, Bernhardsweiler, Rötlein, Lautenbach sowie Krettenbach.

Nachdem der Flächennutzungsplan Windenergie Fichtenau-Kreßberg im letzten Jahr rechtskräftig geworden war, wurden drei Windenergieanlagen zwischen Neustädtlein und Wäldershub von der EnBW Windkraftprojekte GmbH gebaut und im Herbst in Betrieb genommen.

Die letzten Schulabgänger der bisherigen Werkrealschule wurden am 14.07.2017 verabschiedet. Für mich war dies ein sehr emotionaler Moment, da damit das Kapitel „Werkrealschule“ für immer zu Ende ging. Schüler und Lehrer hatten eine sehr würdevolle Abschlussveranstaltung organisiert und konnten mit sehr guten Ergebnissen ins Berufsleben entlassen werden.

Das Gebäude der bisherigen Werkrealschule wird derzeit energetisch saniert (Außenfassade, Fenster). Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, auch bezüglich der Sanierung der Klassenräume einen Antrag auf eine Förderung des Landes zu stellen.

Das Fest am See erschien in diesem Jahr in neuem Gesicht. Das Modell „Bedienpersonal und Selbstbedienung“ sowie das „Kinderland“ erwiesen sich als sehr erfolgreich. Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer hatten wieder zum Gelingen unseres Heimatfestes beigetragen.

Auch personell gab es wieder einige Änderungen in der Verwaltung: Alfons Fischer trat zum 01.01.2017 seinen Dienst als Ortsbaumeister der Gemeinde Fichtenau an. Sein Vorgänger, Günter Schmidt, wurde zum 31.03.2017 in den Ruhestand verabschiedet. Inge Engelhardt unterstützt seit 01.05.2017 tatkräftig das Team im Ortsbauamt. Marco Ebert trat als Nachfolger von Jens Hebestreit zum 01.04.2017 seinen Dienst im Baubetriebshof an. Marius Aschenbach begann am 01.09.2017 seine Ausbildung zum Verwaltungsangestellten. Für die zum 31.12.2017 scheidende, langjährige Mitarbeiterin Silvia Weingartner kam Carmen Vigenschow zum 15.11.2017 zur Gemeinde, wo sie als Mitarbeiterin in der Kasse ihre Tätigkeiten aufgenommen hat.

Diese personellen Wechsel waren nicht immer einfach, doch wurden sie von allen gut gemeistert. Dafür, was jeder einzelne dabei geleistet hat – egal ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, des Baubetriebshofes, des Kindergartens oder der Gemeinderat – möchte ich mich am Jahresende ganz herzlich bedanken.

Ich danke an dieser Stelle auch Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, für das Interesse an unserer Gemeinde und ich möchte Sie alle erneut auffordern, mit Ideen, Vorschlägen, Lob und Kritik zu uns zu kommen. Persönlich möchte ich mich auch für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

Weihnachtszeit – Zeit, um nach vorne zu schauen, neue Ziele zu formulieren – um sie zuversichtlich zu realisieren.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest sowie für das neue Jahr 2018 viel Gesundheit, Glück und Gottes Segen verbunden mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit und die netten persönlichen Begegnungen.

Herzlichst
Ihre Bürgermeisterin
Anja Wagemann mit Familie

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