Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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Neuigkeiten

Krieg in der Ukraine: Landkreis richtet Spendenkonto ein

Artikel vom 08.03.2022

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat ein Spendenkonto eingerichtet, um den polnischen Partnerlandkreis Zamość zu unterstützen, der unter anderem Arzneimittel und andere Hilfsgüter in die Ukraine entsendet. 

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat ein Spendenkonto eingerichtet, um den polnischen Partnerlandkreis Zamość bei der humanitären Hilfe zu unterstützen. Zamość liegt nur rund 60 Kilometer von der polnisch-ukrainischen Grenze entfernt und hat sich seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine zu einem ersten zentralen Ankunftsort für geflüchtete Menschen entwickelt. Zudem werden von dort aus Arzneimittel und andere dringend benötigte Hilfsgüter in die Ukraine entsendet.

Spendenkonto: Ukrainehilfe Zamosc

Kontoinhaber: Landratsamt Schwäbisch Hall

IBAN: DE78 62250030 000 2468530

BIC: SOLADES1SHA

Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim

Verwendungszweck: Ukrainehilfe – Zamosc

Auch im Landratsamt Schwäbisch Hall sind inzwischen bereits zahlreiche Hilfsangebote aus der Bevölkerung eingegangen. „Ich bin überwältigt von der Anteilnahme und der Hilfsbereitschaft, die sich in so vielen Initiativen, Nachrichten und Sammlungen durch unsere Bürgerinnen und Bürger niederschlägt“, sagt Landrat Gerhard Bauer. „Für diese gelebte Solidarität bin ich sehr dankbar, denn sie zeigt auch: In unseren Herzen ist kein Platz für Krieg.“ In der aktuellen dynamischen Lage werden vor allem Geldspenden zur Organisation der humanitären Hilfe vor Ort Hilfe benötigt. „Das gilt auch für unseren Partnerlandkreis Zamość, mit dem wir permanent in sehr engem Austausch stehen“, erläutert der Landrat. „Aus diesem Grund wurde im Landkreis Schwäbisch Hall ein Spendenkonto zugunsten der Ukrainehilfe in Zamość eingerichtet.“
Die eingehenden Geldspenden kommen der Versorgung der in Zamość eintreffenden Kriegsflüchtlinge zugute. Zudem werden von dort aus etwa Hilfskonvois mit Arzneien und anderen dringend benötigten Gütern in den ukrainischen Landkreis Tscherwonograd entsendet. Tscherwonograd ist ebenfalls ein Partnerlandkreis von Zamość. „Ich hoffe, wir können als Gemeinschaft unseren Beitrag an der Bewältigung der Not der vom Krieg betroffenen Menschen leisten und ihnen wieder Hoffnung und Zuversicht schenken“, schließt Landrat Gerhard Bauer.

Info

Bezüglich Sachspenden werden die Bürgerinnen und Bürger derzeit darum gebeten, sich unmittelbar an die privat oder gemeinnützig organisierten Aktionen zu wenden, die zur Sammlung der jeweiligen Güter aufrufen. Weitere aktuelle Informationen sind auf der Webseite des Landratsamtes unter www.lrasha.de/ukrainehilfe zu finden.

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