Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

Einwilligungshinweis

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Haushaltssatzung der Gemeinde Fichtenau für das Haushaltsjahr 2022

Artikel vom 16.02.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2022 folgende

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 11.196.116 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 11.494.886 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) von -298.770 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -298.770 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.563.626 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.245.736 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 317.890 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.423.400 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.822.150 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -398.750 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -80.860 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 163.500 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 384.540 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -221.040 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -301.900 €

§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 163.500 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.999.000 €

§ 4
Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 5
Steuersätze


Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 430 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H.
der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Ge-meinde Fichtenau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Fichtenau, den 24.01.2022

Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.01.2022 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall am 08.02.2022 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 21.02.2022 bis Dienstag, 01.03.2022 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus.


Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus derzeit geschlossen und nur nach Termin-vereinbarung zugänglich. Bitte nutzen Sie zur Einsichtnahme der genannten Unterlagen den Seiteneingang (rechts des Haupteingangs des Rathauses), zu dem während der Dienstzeiten Zutritt besteht.

Fichtenau, 15.02.2022

gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

 

Die Präsentation zu den Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Fichtenau 2022 finden Sie hier (PDF-Datei)

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