Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

Einwilligungshinweis

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@portuna.de

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024

Artikel vom 06.07.2023

Bekanntmachung als pdf-Datei (PDF-Datei)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 beschlossen.

1. Regelgruppe
(3 – 6 Jahre) – 32,5 Std./W.
Montag – Freitag, 8:00 – 12:30 Uhr; Montag – Donnerstag, 13:30 – 16:00 Uhr

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 151,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 117,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 79,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 26,00 €

2. Halbtagesgruppe
(3 - 6 Jahre) – 20 Std./W.
Montag – Freitag, 8:00 – 12:00 Uhr

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 128,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 99,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 67,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 22,00 €

3. Verlängerte Öffnungszeiten
(3 - 6 Jahre) – 35 Std./W.
Montag – Freitag, 7:00 – 14:00 Uhr

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 173,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 134,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 90,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 29,00 €

Hinweis: Im Betreuungsangebot „Verlängerte Öffnungszeiten“ besteht die Möglichkeit, zusätzlich das „warme Mittagessen“ zu buchen.

4. Ganztagesbetreuung
(3 - 6 Jahre) – 43 Std./W.
Montag bis Donnerstag, 7:00 – 16:00 Uhr, Freitag, 7:00 – 14:00 Uhr

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 329,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 271,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 205,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 113,00 €

Hinweis: In der Ganztagesbetreuung ist das warme Mittagessen enthalten.

5. Krippengruppe
(1 bis unter 3 Jahre) – 15 bis 25 Std./W.
Montag bis Freitag, 7:30 – 12:30 Uhr

  • Belegung für 3 regelmäßige Wochentage 154,00 €
  • Belegung für 5 regelmäßige Wochentage 205,00 €

6. Kindergartenbeitrag für Kinder im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres

Für Kinder, die im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in den Kindergarten aufgenommen werden, wird ein Aufschlag von 36 % angesetzt.

Regelgruppe Kinder 2 ¾–3. Lj. (136 %)

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 205,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 159,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 107,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 35,00 €

Halbtagsgruppe Kinder 2 ¾–3. Lj. (136 %)

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 174,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 134,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 91,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 29,00 €

Verlängerte Öffnungszeiten Kinder 2 ¾–3. Lj. (136 %)

  • Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 235,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 182,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 122,00 €
  • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 39,00 €

In der Ganztagesbetreuung ist die Aufnahme von Kindern vor der Vollendung des 3. Lebensjahres nicht vorgesehen.

7. Busbeförderung zum Kindergarten Tausendfüssler
Die Kinder am Kindergarten Tausendfüssler, die nicht in Wildenstein wohnen, werden durch einen Bus, der in das ÖPNV-Netz der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH integriert ist, zum Kindergarten befördert. Durch Beschluss des Gemeinderats am 26.06.2023 wurde der Zuschuss der Gemeinde zur Monatsfahrkarte auf 3,50 € festgelegt.

Diese Beiträge gelten ab dem 01.09.2023 – online gestellt am 06.07.2023 auf fichtenau.de

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