Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage, Langer Berg II", Gemarkung Matzenbach mit paralleler Flächennutzungsplanänderung
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Der Gemeinderat von Fichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst sowie den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage, Langer Berg II" sowie den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung jeweils mit Stand vom 19.09.2023 gebilligt.
Weiterhin wurde in der Sitzung vom 23.10.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 10.10.2023 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Von Seiten des Gesetzgebers kommt dem Ausstieg aus den fossilen Energien und dem Ausbau und der Nutzung von erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zu. Aus diesem Grund wurde das Ausbauziel für 2030 angehoben, und zwar auf mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs.
Diese neue Zielsetzung bedeutet eine massive Beschleunigung des erneuerbaren Energie Ausbaus. Zur Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsbereichen wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit sollen die erneuerbaren Energien bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden.
Ziel ist es, dass die Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.
Aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Hierzu wurde das EEG im Jahr 2021 novelliert. Das EEG 2021 § 37 Abs. 1 Nr. 2 c) sieht nun vor, dass der zulässige Abstand vom Fahrbahnrand für Solaranlagen auf sogenannten Seitenstreifen von bislang 110 m auf nun 200 m erhöht wird.
Bund und Land haben mit ihren neuen Gesetzen zu Gunsten der Erneuerbaren Energien Rahmenbedingungen geschaffen, die den Ausbau des erneuerbaren Stromnetzes deutlich beschleunigen soll, und was in dieser Klarheit und Deutlichkeit bislang nicht ausformuliert war. Mit der Planung kann, der erst kürzlich im Landtag verabschiedeten Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg Rechnung getragen werden.
Aus diesem Grund plant der Vorhabenträger auf Teilen der Flurstücke Nr. 1056 und 1056/1 die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst ca. 2,1 ha der Gemarkung Matzenbach. Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage ist auf einer Fläche von insgesamt ca. 5,92 ha vorgesehen. Davon liegen rund 3,82 ha innerhalb des 200 m Korridors entlang der Autobahn A7. Dieser Bereich unterliegt somit der seit 2023 rechtsgültigen Privilegierung gemäß § 35 BauGB.
Vorhabenträger im Sinne des § 12 BauGB ist die W-I-N-D Energien GmbH.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen baulichen Entwicklung ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 10.10.2023 und der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung wird in der Zeit vom
Montag, 04. Dezember 2023 bis einschließlich Freitag, 05. Januar 2024
öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Fichtenau unter öffentliche Bekanntmachungen zur Einsicht bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (m.hollenbach@fichtenau.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, Zimmer 1.9, öffentlich aus.
Planunterlagen als PDF-Datei
01_Fichtenau_FNP Änderung PV Anlage Langer Berg II_Vorentwurf_20231010.pdf (PDF-Datei)
02_Fichtenau_BP PV Anlage_Langer Berg II_Vorentwurf_20231010.pdf (PDF-Datei)
03_Fichtenau_ PV Anlage_Langer Berg II_Begründung_Vorentwurf_20231010.pdf (PDF-Datei)
04_23_09_07_SAP Langer Berg II PV rev 1.pdf (PDF-Datei)
Gemeinde Fichtenau
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin