Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

Einwilligungshinweis

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@portuna.de

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Der Energie-Check für Ihr zu Hause

Artikel vom 19.02.2019

Die Gemeinde Fichtenau lässt in Kooperation mit dem energieZENTRUM Wolpertshausen und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Energie-Checks durchführen.

Kontinuierlich steigende Energiepreise, immer höher werdende Rechnungen für die Verbraucher - wer ist da nicht dankbar, für individuelle Tipps, die bares Geld sparen? In der Gemeinde Frankenhardt haben bereits 60 Haushalte den Energie-Check des energieZENTRUMs Wolpertshausen in Anspruch genommen und sparen seither kräftig bei den Energiekosten.

Was ist ein Energie-Check? Dabei kommt der Energieberater des energieZENTRUMs, der regionalen Energieagentur des Landkreises Schwäbisch Hall zu Ihnen nach Hause und prüft Ihre individuellen Gegebenheiten und nimmt die konkrete Situation in Augenschein. Ob Mieter oder Eigenheimbesitzer, die Beratung vor Ort bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch und die Einsparmöglichkeiten zu verschaffen, ohne auf den gewohnten Komfort verzichten zu müssen.

Je nach Wohnsituation bietet das energieZENTRUM in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verschiedene Energie-Checks an.
Der Basis-Check eignet sich für Mieter und Eigentümer, die sich für ihren Strom- und Wärmeverbrauch sowie Einsparungen durch geringinvestive Maßnahmen interessieren. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium bezahlen Sie für den Basis-Check nichts.
Der Gebäude-Check geht noch etwas weiter: Er bietet die Möglichkeit, den Basis-Check mit Fragen zur Auswahl der richtigen Heizungsanlage und Wärmedämmung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien zu kombinieren. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium bezahlen Sie für den Gebäude-Check nur 30 Euro.
Der Eignungs-Check Solar richtet sich an Eigentümer, die mit dem Gedanken spielen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Mit Photovoltaik-Zellen Strom erzeugen, mit Solarkollektoren die Warmwasserbereitung unterstützen oder doch beide Techniken nutzen?
Mit dem Eignungs-Check Solar senken Sie nicht nur Ihre Heiz- oder Stromkosten, sondern gewinnen auch ein Stück Unabhängigkeit von der Energiepreisentwicklung. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium bezahlen Sie für den Eignungs-Check Solar nur 30 Euro. Machen Sie den Solarwärme-Check, um das Potenzial Ihrer Anlage voll auszuschöpfen. Wir finden für Sie heraus, ob Ihr Speicher und Ihre Kollektoren zusammenpassen und Ihre Solaranlage richtig mit dem Heizkessel kommuniziert. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium bezahlen Sie für den Eignungs-Check Solar nur 30 Euro.
Im Detail-Check klärt unser Energieberater einzelne, spezifische Energieprobleme zum Beispiel rund um das Thema Sanierung, Dämmung oder Haustechnik mit Ihnen. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium bezahlen Sie für den Eignungs-Check Solar nur 30 Euro.

Im Laufe des Checks erhalten Sie erste mündliche Tipps und innerhalb von zwei Wochen einen Kurzbericht per Post mit den angesprochenen Handlungsempfehlungen zugesandt.

„Jeder Haushalt hat so individuelle Herausforderungen wie Gewohnheiten, da erlebe ich jeden Tag etwas Neues“, so Vincent Clarke, Energieberater des energieZENTRUMs. „Stromfresser enttarnen, Schwachstellen am Gebäude aufdecken – oft haben sich die Verbraucher schon länger keine Gedanken mehr über ihre Energieverbräuche gemacht, da sind unsere Energie-Checks eine sehr gute und preisgünstige Möglichkeit, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Auch unsere neutralen und unabhängigen Optimierungsvorschläge werden gerne angenommen, die Termine sind daher im Landkreis auch sehr nachgefragt.“

Ihren Termin für den Energie-Check können Sie telefonisch unter 07904 945 99-10 oder schriftlich per Post, Fax (07904 945 99-29) oder Email (info@energie-zentrum.com) mit diesem Formular (PDF-Datei) buchen. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite www.energie-zentrum.com. 

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