Neuigkeiten: Gemeinde Fichtenau

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, nur für die Zwecke, für die wir diese erhalten oder erhoben haben. Andere Zwecke der Datenverarbeitung kommen nur dann in Betracht, wenn erforderliche rechtliche Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO vorliegen. Selbstverständlich werden wir dabei die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DS-GVO und Art 14 Abs. 4 DS-GVO beachtet.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 4 Abs. 2 DSGVO) ist grundsätzlich der Art. 6 DS-GVO, sofern es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt. Dabei kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht: 

  • Einwilligung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder vereinbarten Pflichten
    → Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    → Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Sie können diese Einwilligung für die Zukunft uns gegenüber jederzeit widerrufen.

Soweit wir Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffene/r das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Ort der Verarbeitung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einemMitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zulässig
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Dies umfasst im Regelfall die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die vorvertragliche Kommunikation beinhaltet. Weiterhin unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sichunter Anderem aus dem Handelsrecht und Steuerrecht ergeben. Die dort vorgegebenen Fristenbetragen zwei bis zehn Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Persongespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Neuigkeiten

Fichtenau radelt erstmalig für ein gutes Klima!

Artikel vom 25.04.2019

Vom 13.Mai bis 02. Juni in die Pedale treten und Fahrradkilometer sammeln

Seit 2008 wird bei der Aktion STADTRADELN deutschlandweit für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale getreten. Die Gemeinde Fichtenau ist vom 13. Mai. bis 02. Juni 2019 erstmals mit von der Partie. In diesem Zeitraum können Mitglieder des Gemeinderats sowie alle Bürgerinnen und Bürger und alle Personen, die in Fichtenau arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen bei der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln. Anmelden können sich Interessierte schon jetzt unter www.stadtradeln.de/fichtenau .

Beim Wettbewerb STADTRADELN geht es um Spaß am und beim Fahrradfahren sowie tolle Preise, aber vor allem darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Etwa ein Fünftel der klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland entstehen im Verkehr, sogar ein Viertel der CO2-Emissionen des gesamten Verkehrs verursacht der Innerortsverkehr. Wenn circa 30 Prozent der Kurzstrecken bis sechs Kilometer in den Innenstädten mit dem Fahrrad statt mit dem Auto gefahren werden, ließen sich etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2 vermeiden.

Jeder kann ein STADTRADELN-Team gründen bzw. einem beitreten, um beim Wettbewerb teilzunehmen. Dabei sollten die Radelnden so oft wie möglich das Fahrrad privat und beruflich nutzen.

Geradelt wird nicht nur in der Fichtenau, sondern im ganzen Landkreis Schwäbisch Hall. Die Aktion wird von der Klimaschutzmanagerin des Landkreises, Caroline Mayer organisiert. „Wir hoffen auf eine rege Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger beim STADTRADELN, um dadurch aktiv ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Radverkehrsförderung zu setzen.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Caroline Mayer
E-Mail: c.mayer@LRASHA.de
Telefon: 07904 94 599 23

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