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Gemeinde Fichtenau

"Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung" der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg

Artikel vom 10.07.2019

Der Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau hat am 26.11.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Windenergie Fichtenau – Kreßberg, 1. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 03.07.2019, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Geltungsbereich der Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes umfasst die gesamten Gemeindeflächen von Fichtenau und Kreßberg.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung
vom: 22.07.2019
bis einschließlich: 22.08.2019
in den Rathäusern der Gemeinden Fichtenau und Kreßberg öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können bei den Bürgermeisterämtern während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Wagemann
Verbandsvorsitzende

Windenergie Auslegungsunterlagen finden Sie hier >

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten