Seite drucken
Gemeinde Fichtenau

Förderung der Streuobst-Hochstamm- und Wildobstpflanzung

Artikel vom 12.11.2019

Jahr für Jahr fallen Streuobstbäume Stürmen, Trockenheit und zunehmender Überalterung zum Opfer. Dabei stellen Sie ökologisch wichtige Lebensräume dar und verschönern das Landschaftsbild.

Um den Rückgang der Streuobstbestände entgegenzuwirken, hat der Landschaftserhaltungsverband auch in diesem Jahr beschlossen, die Neupflanzung von mindestens fünf Streuobsthochstämmen in der freien Landschaft mit 10,00 € pro Baum zu fördern. Bereits erfolgte Pflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen sind nicht mehr förderfähig. Ebenso ist ein Zuschuss ausgeschlossen, wenn durch die Pflanzung Biotope, Naturdenkmäler, Flachland-Mähwiesen u. ä. gefährdet werden.

Anträge können bis zum 15.03.2020 gestellt werden. Ein Vordruck des Antrags kann im Ortsbauamt des Rathauses angefordert werden. Dem Antrag muss ein Lageplan mit den Pflanzorten der einzelnen Bäume beigefügt werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Frau Hollenbach unter der Telefonnummer 07962/892-29 oder per E-Mail an ortsbauamt@fichtenau.de.

Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an Frau Bornemann vom Landratsamt unter der Telefonnummer 0791 755-7622 wenden oder sich auf der Internetseite www.lrasha.de/de/buergerservice/lev/streuobstfoerderung/ informieren.

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten