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Gemeinde Fichtenau

Bitte Zahlungstermine beachten!

Artikel vom 10.11.2020

Gewerbesteuer- Vorauszahlung

Am 15. November 2020 ist die vierte Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2020 zur Zahlung fällig.

Grundsteuer-Rate

Ebenso ist die Vierteljahresrate der Grundsteuer am 15. November 2020 zur Zahlung fällig.

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung für jeden angefangenen Monat ein Säumniszu-schlag von 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages erhoben werden muss. Wir bitten daher sämtliche Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, zur Vermeidung eines Säumniszuschlages ihre Zahlungen an die Gemeindekasse rechtzeitig zu leisten. Im Falle einer Mahnung muss eine Mahngebühr in der gesetzlichen Höhe festgesetzt werden.

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten