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Gemeinde Fichtenau

Zutritt Rathaus ab dem 1. Januar 2022

Artikel vom 29.12.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit den Neuregelungen der Corona-Verordnung vom 27. Dezember 2021 ergeben sich auch Änderungen für den Zutritt zu kommunalen Verwaltungen. Diese Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 gültig    (§ 17c CoronaVO).

In der Alarmstufe II ist nun vorgeschrieben, dass in Innenbereichen Personen ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2 Maske tragen müssen. Niedrigere Standards sind grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Zutritt nur für immunisierte Personen

Dazu gehören:

  • Geimpfte Personen
  • Genesene Personen

Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Daher müssen wir leider die Türen des Rathauses verschlossen halten.

Die Behördenleitung kann für bestimmte Verwaltungsbereiche oder bestimmte Verwaltungsdienstleistungen sowie für die Abholung und Rückgabe von Unterlagen Ausnahmen von der Zutrittsregelung zulassen. Dies geschieht am Schalter zwischen den beiden Eingangstüren. Bitte klingeln Sie, wenn Sie einen Termin haben.

Die Erfüllung der Zutrittsvoraussetzungen zu kommunalen Verwaltungen liegt im Verantwortungsbereich der Besucherinnen und Besucher. Die CoronaVO enthält keine Bestimmung zur Pflicht, Testnachweise im Sinne von § 5 Abs. 4 Nr. 1 CoronaVO vor Ort anzubieten. Dies können wir leider auch nicht leisten.

Das Vorhalten von Testskits für Vorort-Testungen unter Aufsicht für Besucherinnen und Besucher der kommunalen Verwaltungen ist also nicht erforderlich. Benötigt wird daher ein Testnachweis einer anerkannten Teststation. Wir verweisen auf unser Testzentrum, das donnerstags und freitags geöffnet ist. Die Zeiten entnehmen sie bitte der Terminbuchung auf unserer Homepage.

Sofern ein persönliches Erscheinen nicht notwendig ist, können Sie auch weiterhin Ihre Anliegen gerne kontaktlos telefonisch oder per E-Mail mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter klären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind telefonisch, schriftlich und auch persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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