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Gemeinde Fichtenau

Informationen zur Grundsteuerreform

Artikel vom 05.10.2022

Informationen zur Grundsteuerreform

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. In den vergangenen Wochen haben die privaten Grundstückseigentümer (Grundsteuer B) ein Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten. In diesem Schreiben sind bereits viele notwendige Daten für die Grundsteuererklärung, auch Feststellungserklärung genannt, enthalten:- - Aktenzeichen- - Lage des Grundstücks- - Gemarkung/Flurstück. Die weiteren erforderlichen Daten sind ab dem 01. Juli 2022 über das Bodenrichtwertinformationssystem www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw kostenlos abrufbar:- - Grundstücksfläche- - Bodenrichtwert. Auf der zentralen Seite zur Grundsteuerreform www.grundsteuer-bw.de finden Sie ausführliche Informationen und Hinweise.

Folgende Daten werden für die Feststellungserklärung der Grundsteuer B benötigt:

 -Fundstelle

 -Aktenzeichen Informationsschreiben Finanzamt, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid

 -Lage des Grundstücks Informationsschreiben Finanzamt, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid,
  Grundsteuerbescheid

 -Gemarkung/Flurstück Informationsschreiben Finanzamt, Bodenrichtwertinformationssystem

 -Fläche des Grundstücks Bodenrichtwertinformationssystem, kostenpflichtiger Grundbuchauszug

 -Bodenrichtwert Bodenrichtwertinformationssystem, örtlicher Gutachterausschuss

 -Anteil am Flurstück(bei Wohneigentum oder Teileigentum) Teilungserklärung, Kaufvertrag

Die Feststellungserklärung müssen Eigentümer*innen von Grundstücken (Grundsteuer B) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 digital an das Finanzamt übermitteln. Dies ist unter anderem im Portal „Mein Elster“ (www.elster.de) möglich. Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. In begründeten Härtefällen, z.B. wenn kein PC oder Internetzugang vorhanden ist, kann die Erklärung in Papierform abgegeben werden. Die Vordrucke sind beim örtlichen Finanzamt erhältlich. Es ist auch möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über deren ELSTER-Zugang übermitteln.

Bei Fragen hilft Ihnen das örtliche Finanzamt weiter! Die zentrale Informations- und Annahmestelle des Finanzamts Schwäbisch Hall und der Außenstelle Crailsheim sind ausschließlich über eine vorherige Terminvereinbarung erreichbar.
Ein Termin kann online unter finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_schwaebischhall oder telefonisch unter 0791/752-0 vereinbart werden.

Weitere Informationen sowie ein Erklärvideo finden Sie auf www.grundsteuer-bw.de

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