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Gemeinde Fichtenau

Aufhebungssatzung Gutachterausschussgebührensatzung

Artikel vom 20.05.2021

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 07.05.1991

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 17.05.2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen

§ 1
Aufhebung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 07.05.2021 mit allen Änderungen wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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