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Gemeinde Fichtenau

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Interkommunaler Gewerbepark Kreßberg - Fichtenau für das Haushaltsjahr 2022

Artikel vom 20.01.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

 

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 22. Dezember 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 9.770
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 9.770
1.3. Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0
 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.770
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.770
2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 450.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 450.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbetands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln,

die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge
von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden, (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 0 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR

Hinweis:
Nach § 5 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt:
Kreßberg, den 22. Dezember 2021

Annemarie Mürter-Mayer
Verbandsvorsitzende

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Erlass vom 14.01.2022, Az.: L1.2-092.411, bestätigt und den Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 3 GemO unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom

Montag, 07. Februar 2022 bis Mittwoch, 16. Februar 2022

während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kreßberg im Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg im Zimmer 7 öffentlich zur Einsicht ausliegt.

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