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Gemeinde Fichtenau

Haushaltssatzung der Gemeinde Fichtenau für das Haushaltsjahr 2022

Artikel vom 16.02.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2022 folgende

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 11.196.116 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 11.494.886 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) von -298.770 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -298.770 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.563.626 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.245.736 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 317.890 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.423.400 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.822.150 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -398.750 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -80.860 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 163.500 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 384.540 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -221.040 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -301.900 €

§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 163.500 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.999.000 €

§ 4
Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 5
Steuersätze


Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 430 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H.
der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Ge-meinde Fichtenau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Fichtenau, den 24.01.2022

Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.01.2022 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall am 08.02.2022 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 21.02.2022 bis Dienstag, 01.03.2022 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus.


Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus derzeit geschlossen und nur nach Termin-vereinbarung zugänglich. Bitte nutzen Sie zur Einsichtnahme der genannten Unterlagen den Seiteneingang (rechts des Haupteingangs des Rathauses), zu dem während der Dienstzeiten Zutritt besteht.

Fichtenau, 15.02.2022

gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

 

Die Präsentation zu den Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Fichtenau 2022 finden Sie hier (PDF-Datei)

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten