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Gemeinde Fichtenau

"Gewerbegebiet Neustädtlein Erweiterung, 1. Änderung" in Neustädtlein - Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel vom 22.04.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
"Gewerbegebiet Neustädtlein Erweiterung, 1. Änderung" in Neustädtlein

Der Gemeinderat Fichtenau hat am 21.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Neustädtlein Erweiterung, 1. Änderung" in Neustädtlein und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 11.03.2022 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Hier finden Sie den Kartenausschnitt (PDF-Datei)

Ziel und Zweck der Planung ist die Erhöhung der überbaubaren Flächenanteile innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes sowie eine geringfügige Erweiterung des Gewerbegebietes nach Süden.

Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit besteht in der Zeit

vom 29.04.2022
bis einschließlich 30.05.2022

im Rathaus während der üblichen Dienststunden.

Während dieser Frist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden.

gez. Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

 

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es sein, dass das Rathaus nur eingeschränkt frei zugänglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuelle Situation und beachten Sie die entsprechenden Hygienevorschriften und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin.

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