Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Eröffnungsbilanz zum 01.1.2020
Eröffnungsbilanz als PDF-Datei (PDF-Datei)
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 Satz 2 Haushaltsreformgesetz in Verbindung mit §§ 95 b Abs. 1 Satz 2 und 39 Abs. 2 Nr. 14 Gemeindeordnung fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2023 folgenden Feststellungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Fichtenau zum 01.01.2020.
Öffentliche Auslegung:
Die Eröffnungsbilanz mit Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme von Montag, 08.05.2023 bis Dienstag, 16.05.2023 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus.
Bitte nutzen Sie zur Einsichtnahme der genannten Unterlagen den Seiteneingang (rechts des Haupteingangs des Rathauses), zu dem während der Dienstzeiten Zutritt besteht.
Fichtenau, 28.04.2023
gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin