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Gemeinde Fichtenau

Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Eröffnungsbilanz zum 01.1.2020

Artikel vom 05.05.2023

Eröffnungsbilanz als PDF-Datei (PDF-Datei)

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 Satz 2 Haushaltsreformgesetz in Verbindung mit §§ 95 b Abs. 1 Satz 2 und 39 Abs. 2 Nr. 14 Gemeindeordnung fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2023 folgenden Feststellungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Fichtenau zum 01.01.2020.

Öffentliche Auslegung:

Die Eröffnungsbilanz mit Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme von Montag, 08.05.2023 bis Dienstag, 16.05.2023 während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau-Wildenstein öffentlich aus.

Bitte nutzen Sie zur Einsichtnahme der genannten Unterlagen den Seiteneingang (rechts des Haupteingangs des Rathauses), zu dem während der Dienstzeiten Zutritt besteht.

Fichtenau, 28.04.2023

gez.
Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten