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Gemeinde Fichtenau

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Gewerbepark Kreßberg - Fichtenau für das Haushaltsjahr 2023

Artikel vom 17.05.2023

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

 

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 30. November 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                            EUR

 

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

9.770

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

9.770

1.3.

Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                                               EUR

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

9.770

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

9.770

2.3

Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.130.000

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.130.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbetands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                         0 EUR

   

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf                                                                                                            0 EUR

  

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                      50.000 EUR

  

Hinweis:

Nach § 5 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Ausgefertigt:

Kreßberg, den 01. Dezember 2022

Annemarie Mürter-Mayer

Verbandsvorsitzende

 

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Erlass vom 11.05.2023, Az.: L1.2-092.411 bestätigt und den Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 3 GemO unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom

 

Montag, 22. Mai 2023 bis Mittwoch, 31. Mai 2023

 

während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kreßberg im Rathaus Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, 74594 Kreßberg im Zimmer 7 öffentlich zur Einsicht ausliegt.

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