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Gemeinde Fichtenau

2. Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Interkommunaler Gewerbepark Bergbronn" in Bergbronn

Artikel vom 25.08.2023

Bekanntmachung als pdf-Datei (PDF-Datei)

Der Gemeinderat Kreßberg hat am 31.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Interkommunaler Gewerbepark Bergbronn" in Bergbronn einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung vom 24.07.2023, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Planentwurf wurde nach der erneuten öffentlichen Auslegung in folgenden Punkten geändert:

  • Reduzierung des Baufenster im GEe 10
  • Verschiebung der Abgrenzung des GEe 10 nach Süden um nördlich des reduzierten Baufensters ausreichend Flächen für Stellplätze zu ermöglichen. Die Fläche des GEe 9 reduziert sich dadurch entsprechend
  • Aufhebung der bisher festgesetzten Verkaufsflächenbeschränkung im GEe 10
  • Zulassung von Garagen, Carports und Stellplätzen im GEe 10 auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen

Die Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur noch zu den geänderten Punkten des Entwurfs abgegeben werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

(hier finden Sie den Kartenausschnitt als PDF-Datei) (PDF-Datei)

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil

vom                                         01.09.2023

bis einschließlich                    29.09.2023

im Rathaus der Gemeinde Kreßberg verkürzt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Themenblöcke wurden dabei angesprochen:

 
  • Erholung:

Angesprochen wurden die Auswirkungen auf die Erholungsfunktionen.

  • Geräuschimmissionen:

Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Emissionskontingente und der Richtigkeit der angenommenen Verkehrszahlen.

  • Flächenbedarf/Versiegelung von Flächen:

Infragestellung des tatsächlichen Gewerbeflächenbedarfes.

  • Orts- und Landschaftsbild:

Befürchtungen hinsichtlich einer Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes aufgrund der Größe des Gewerbegebietes im Verhältnis zum Ortsteil Bergbronn.

  • Artenschutz:

Die Betrachtung weitere Tierarten, wie z.B. der Feldhase wird gefordert. Es liegt eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vor, die von der unteren Naturschutzbehörde anerkannt wurde.

  • Lichtimmissionen:

Angesprochen wurden mögliche Lichtimmissionen durch die Beleuchtungen im geplanten Gewerbegebiet.

  • Geruchsimmissionen:

Bedenken hinsichtlich möglicher Geruchsbeeinträchtigungen durch die sich ansiedelnden Betriebe.

  • Emissionsniederschläge:

Bedenken hinsichtlich von Niederschlägen von Partikeln und angenommener Chemikalien im Abrauch von sich ansiedelnden Betrieben.

  • Bodenschutz:

Bedenken hinsichtlich von Bodenbelastung durch auslaufende Flüssigkeiten aus den sich ansiedelnden Betrieben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu diesem Bebauungsplan sind verfügbar:

  • Untersuchung zur Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch.

Die wesentlichen Inhalte sind:

In der Eingriffsregelung wurden die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume, Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft hinsichtlich ihres Bestandes untersucht und die Auswirkungen des Eingriffs auf diese Schutzgüter ermittelt. Die untersuchten Schutzgüter Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sind nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Besondere Auswirkungen hat das Vorhaben auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Um diese zu mindern und auszugleichen werden Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich im Bebauungsplan und zum Ausgleich externe Maßnahmen festgesetzt.

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Die wesentlichen Inhalte sind:

In der saP wurde das mögliche Vorkommen von artenschutzrelevante Tiergruppen und konkret das Vorkommen streng geschützter Vogelarten und Fledermäuse untersucht.

Die Feldlerche wurde mit fünf Brutrevieren im erweiterten Untersuchungsraum kartiert. Im geplanten Geltungsbereich befinden sich zwei kartierte Feldlerchenbrutreviere, diese müssen ausgeglichen werden. Angrenzende Feldlerchenreviere liegen außerhalb des Wirkungsbereiches. Eine Goldammer wurde im Wirkungsbereich des geplanten Geltungsbereiches kartiert. Für diese Art müssen Maßnahmen zur Lebensraumschaffung umgesetzt werden.

Die Eignung des Untersuchungsraums als Fledermaushabitat wird insgesamt als gering eingestuft. Die einzige Baumhöhle im Geltungsbereich scheidet aufgrund der geringen Tiefe als Fledermausquartier aus. Die Gesamteignung der Gehölze als Fledermauslebensraum wird als sehr gering eingestuft. Der Untersuchungsraum ist zudem als potenzielles Nahrungs- bzw. Jagdhabitat für alle vorkommenden Fledermäuse von geringer Bedeutung.

  • Geräuschimmissionsprognose

Die wesentlichen Inhalte sind:

Um Immissionskonflikte an der nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauung außerhalb und innerhalb des Plangebietes zu vermeiden, wurden die Geräuschimmissionen untersucht, die durch die geplanten Gewerbeflächen, den Verkehr auf der L 2218 und durch die Verkehrszunahme des Plangebietes an der nächstgelegenen Wohnbebauung zu erwarten sind.

Zusätzlich wurden in der Geräuschimmissionsprognose für alle Gewerbeflächen im Plangebiet flächenbezogenen Emissionskontingente ermittelt, um quantitative Anforderungen an die Lärmemissionen im Bebauungsplan zu erhalten und spätere Immissionskonflikte zu vermeiden.

Die Gewerbeflächen werden kontingentiert, so dass die Grenzwerte bei den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden.

Dem Bebauungsplan ist ein Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen beigefügt. Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung)
  • Zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen
  • Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten
  • Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den oben genannten geänderten Punkten abgegeben werden können. Die bisher eingereichten Stellungnahmen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und wurden im Zuge der Abwägungsbeschlüsse bereits am 24.04.2023 und 31.07.2023 behandelt.

Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt Kreßberg eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kreßberg und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

gez. Mürter-Mayer
Bürgermeisterin

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