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Gemeinde Fichtenau

Öffentliche Auslegung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langer Berg" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Artikel vom 27.10.2022

Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Fichtenau hat in seiner Sitzung am 24.10.2022 den Entwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 27.09.2022 sowie den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 27.09.2022 gebilligt.

Ebenfalls wurde vom Gemeinderat Fichtenau in der Sitzung am 24.10.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 27.09.2022 ist hier im Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen. Ziel ist es, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der BRD erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.

Um eine koordinierte Flächenentwicklung zu gewährleisten wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter auch die benachteiligten Gebiete gemäß dem Energieatlas Baden-Württemberg (EEG 2021 § 3 Nr. 7).

Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die W-I-N-D Energien GmbH als Vorhabenträger die Entwicklung einer ca. 16 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurstücken Nr. 1255, 1251 und 1283 im Gemeindegebiet Fichtenau.

Kernziel der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, um einen Beitrag zur Klimaneutralität und den Minderungszielen des Klimaschutzgesetzes 2021 der BRD zu leisten.

Die Grundstücksflächen des Plangebietes werden derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die Flächen zählen gemäß des Energieatlas Baden-Württemberg zu den benachteiligten Gebieten.

Der Vorhabenstandort befindet sich südlich des Ortsteils Krettenbach, westlich der Autobahn A7.

Der westliche Teilbereich des Plangebietes wird von den bestehenden Waldflächen umschlossen. Der östliche Teilbereich des Vorhabenstandortes schließt an die freie landwirtschaftlich intensiv genutzte Feldflur an.

Südlich des innerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Grundstückes Nr. 1283 schließt das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.27.073 Rotbachtal mit Seitentälern an. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 1255, 1251 und 1283 mit einer Größe von ca. 16 ha. Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz und können vom Vorhabenträger über die Dauer der Nutzung der Photovoltaik-Freiflächenanlage vom Grundstückseigentümer gepachtet werden.

Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

 

Art der vorhandenen Information

Verfasser

Themen

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

 

Büro für Stadtplanung Zint und Häußler GmbH, Neu-Ulm, Stand 27.09.2022

Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter.

 

Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG

Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Neu-Ulm, Stand 21.09.2022

Aussagen zum Untersuchungsprogramm und bisherige Ergebnisse zu den Arten Fledermäuse, Brutvögel und Reptilien

Umweltbezogene Stellungnahme

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e.V., Schreiben vom 07.07.2022 und 08.07.2022

Hinweis auf zu schützende Vegetationsbestände innerhalb und im Umfeld des Plangebietes und dass diese erhalten werden müssen. Hinweis auf den national bedeutsamen Wildtierkorridor und dass durch die Anlage keine Beeinträchtigung oder Störung durch Licht sowie optische und akustische Unruhe erfolgen darf.

 

Umweltbezogene Stellungnahme

Landratsam Schwäbisch Hall, Schreiben vom 21.07.2022

Hinweis auf schützenswerte Magerrasenvegetation die erhalten werden muss. Hinweis, dass die landschaftsbildprägenden Einzelbäume im Vorhabenstandort zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen sind. Hinweis, dass aufgrund der Flächengröße ein Bodenschutzkonzept zu erstellen ist.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 27.09.2022 wird in der Zeit vom

Freitag, 04. November bis einschließlich Montag, 05. Dezember 2022

im Rathaus der Gemeinde Fichtenau, Hauptstraße 2, Vorbau

öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen stehen hier zur Einsicht bereit.

01 Änderung Plan (PDF-Datei)

02 Städtebaulicher Teil, Umweltbericht (PDF-Datei)

03 Plan PV Anlage (PDF-Datei)

04 Begründung (PDF-Datei)

05 Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Datei)

06 Stellungnahme Regierungspräsidium (PDF-Datei)

07 Stellungnahme Umweltzentrum (PDF-Datei)

08 Stellungnahme Landratsamt (PDF-Datei)

  

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Fichtenau
gez. Anja Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin

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