Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband
Artikel vom 08.01.2019
Die Gemeinderäte von Kreßberg und Fichtenau haben beschlossen, den Zweckverband „Gewerbepark Kreßberg – Fichtenau“ zu gründen.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 14.08.2017 die Verbandssatzung gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.
Die Verbandssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung der Genehmigung und der Verbandssatzung (§ 8 Abs. 2 GKZ) in Kraft.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 GKZ wird bestimmt, dass die Bekanntmachung des Satzungstextes in den Amtsblättern der Gemeinden Kreßberg und Fichtenau erfolgt.
Schwäbisch Hall, den 14.08.2017
Gerhard Bauer
Landrat