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Gemeinde Fichtenau

Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband

Artikel vom 08.01.2019

Die Gemeinderäte von Kreßberg und Fichtenau haben beschlossen, den Zweckverband „Gewerbepark Kreßberg – Fichtenau“ zu gründen.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Erlass vom 14.08.2017 die Verbandssatzung gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.

Die Verbandssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung der Genehmigung und der Verbandssatzung (§ 8 Abs. 2 GKZ) in Kraft.

Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 GKZ wird bestimmt, dass die Bekanntmachung des Satzungstextes in den Amtsblättern der Gemeinden Kreßberg und Fichtenau erfolgt.

Schwäbisch Hall, den 14.08.2017

Gerhard Bauer
Landrat

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