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Gemeinde Fichtenau

Haushaltssatzung Zweckverband Gewerbepark Kreßberg

Artikel vom 08.01.2019

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 12.11.2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  1. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 429.380,00 Euro;
    davon
    im Verwaltungshaushalt 9.380,00 Euro
    im Vermögenshaushalt 420.000,00 Euro
  2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 0,00 Euro
  3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00. Euro.

§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

Hinweis:
Nach § 5 GKZ i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt:
Kreßberg, den 08. Januar 2019

Robert Fischer
Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Erlass vom 07.01.2019, Az.: L1.2-092.411, bestätigt und den Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 in der Zeit vom

Montag, dem 14. Januar 2019 bis Dienstag, dem 22. Januar 2019

(nicht am Samstag und Sonntag) je einschließlich auf dem Rathaus in Kreßberg-Waldtann, Untere Hirtenstraße 34, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt ist.

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