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Gemeinde Fichtenau

Förderung Neupflanzung von Obstbaumhochstämmen/Wildobstarten

Artikel vom 26.02.2019

Jahr für Jahr fallen Streuobstbäume Stürmen, Trockenheit und zunehmender Überalterung zum Opfer. Um dem Rückgang der Streuobstbestände entgegenzuwirken, hat der Landschaftserhaltungsverband auch in diesem Jahr beschlossen, die Neupflanzung von mindestens fünf Streuobsthochstämmen in der freien Landschaft mit 10,00 € pro Baum zu fördern. Bereits erfolgte Pflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen können jedoch nicht mehr bezuschusst werden. Ebenso ist ein Zuschuss ausgeschlossen, wenn durch die Pflanzung Biotope, Naturdenkmäler, Flachland-Mähwiesen u. ä. gefährdet werden.

Anträge können bis zum 15.03.2019 gestellt werden. Dem Antrag soll ein Lageplan beigefügt sein, mit den Pflanzorten der einzelnen Bäume. Ein Vordruck des Antrags kann im Ortsbauamt des Rathauses, Zimmer 1.9 (Frau Inge Engelhardt) abgeholt werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Ortsbauamt der Gemeinde Fichtenau oder an Frau Bornemann vom Landratsamt unter der Telefonnummer 0791 755-7622 oder informieren sich auf der Internetseite www.lrasha.de/de/buergerservice/lev/streuobstfoerderung/.

http://www.fichtenau.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten