Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
Als Erziehungsberechtigte/r eines Kindes in der Klassenstufe 4 entscheiden Sie im Laufe des Schuljahres, welche weiterführende Schulart Ihr Kind zum nächsten Schuljahr besuchen soll.
Nach Ausgabe der Grundschulempfehlung können Sie eine zusätzliche Beratung durch eine Beratungslehrkraft in Anspruch nehmen. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.
Zuständigkeit
die Grundschule Ihres Kindes
Voraussetzungen
Sie möchten Ihre Entscheidungsgrundlage durch das Gespräch erweitern.
Unterlagen
keine
Ablauf
- Die Rückmeldung zum besonderen Beratungsverfahren erfolgt durch die Erziehungsberechtigten spätestens am vierten Tag nach dem Erhalt der Grundschulempfehlung auf einem Formular, das die Erziehungsberechtigten mit der Grundschulempfehlung erhalten, an die Grundschule.
- Eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte Beratungslehrkraft bietet den Erziehungsberechtigten einen Termin für ein Beratungsgespräch an. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten werden in diesem Gespräch Anliegen und Fragestellungen herausgearbeitet. Möglicherweise wird in diesem Beratungsgespräch das zentrale Elternanliegen bereits geklärt und die Beratung ist beendet. Ggf. kann es sinnvoll sein, weitere Informationen zum Leistungsprofil Ihres Kindes zu gewinnen. Die Beratungslehrkraft schlägt Ihnen in diesem Fall vor, an einem zusätzlichen Termin eine Testung mit Ihrem Kind durchzuführen. Dem müssen alle Erziehungsberechtigten zustimmen. Die eingesetzten Verfahren sowie die Testform (Einzel- oder Gruppentestung) werden von der Beratungslehrkraft, orientiert an den Fragestellungen der Erziehungsberechtigten, festgelegt. Dabei können die Begabung, die Motivation oder auch andere Aspekte in den Mittelpunkt gestellt werden.
In einem Rückmeldegespräch werden die diagnostischen Ergebnisse (z.B. Test- und Fragebogenergebnisse, Beobachtungen, Gesprächsinformationen) gemeinsam mit den Eltern hinsichtlich des Elternanliegens reflektiert.
Die Entscheidung über die Schulwahl bleibt auch nach dem besonderen Beratungsverfahren Ihnen als Erziehungsberechtigten überlassen.
Kosten
keine
Frist
Sie müssen sich spätestens vier Schultage nach Erhalt der Grundschulempfehlung zum besonderen Beratungsverfahren anmelden, wenn Sie daran teilnehmen möchten.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
03.11.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg