Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Voraussetzungen
- Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
- Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
- Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
- Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
- Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Unterlagen
Kopien
- des Änderungsbeschlusses
- der Satzungsänderung
- des Stiftungsgeschäftes
Ablauf
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Kosten
keine
Frist
innerhalb eines Monats
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
07.02.2023; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg